Die Arbeitszeiten der Auszubildenden, die in der Wartenberger Mühle imJahr 2008 etwa die Hälfte der Belegschaft darstellten, überschreitenbei Weitem die vom Jugendarbeitsschutzgesetzt festgelegtenHöchstgrenzen, schreibt Wallraff im ZEITmagazin. So notierte CarstenE., der im August 2007 als 16-Jähriger seine Ausbildung in derWartenberger Mühle begann, bald darauf eine Wochenarbeitszeit von biszu 80,5 Stunden - doppelt so viele, wie sein Ausbildungsvertragvorsieht. "Die gesetzliche Begrenzung wird in der Wartenberger Mühleoffensichtlich nicht ernst genommen", schreibt Günter Wallraff, derdiesmal nicht undercover recherchiert hat, in seinem Beitrag imZEITmagazin.
"Schon am ersten Tag musste ich 15 Stunden arbeiten", sagte eineKellnerin über den Beginn ihrer Ausbildung. Das viele Stehen und Gehenhabe bei ihr dann zu einer Venenentzündung geführt: "Ein Bein war biszum Knie blau", schreibt Wallraff, "die Schmerzen waren so stark, dasssie zum Arzt wollte". Ihr sei dann jedoch gesagt worden, dass sie nocheine Stunde arbeiten müsse. Eine 16-jährige Auszubildende "erlitt amArbeitsplatz einen Zusammenbruch und musste vom Krankenwagen abgeholtwerden, nachdem sie mehrere Tage lang zehn und zwölf Stunden gearbeitethatte".
Nachdem die Staatsanwaltschaft aufgrund dieser und ähnlicher Vorwürfeermittelt hatte, stellte sie am 16. März 2009 das Verfahren gegen denChefkoch und Geschäftsführer der Wartenberger Mühle, Martin Scharff,ein, "obwohl sie erklärte", sagte Wallraff, "der Beschuldigte habegegen das Gesetz verstoßen und die Betroffenen gesundheitlichgefährdet." Dafür wurde ihm die Zahlung von 5 000 Euro an einegemeinnützige Einrichtung auferlegt.
Martin Scharff war 1991 mit 25 Jahren zum jüngsten SternekochDeutschlands gekürt worden, sein Restaurant im Landhotel WartenbergerMühle wurde vom Guide Michelin mit einem Stern ausgezeichnet, im GaultMillau bekommt es 14 Punkte.
Martin Scharff wollte sich zu den Vorwürfen inhaltlich nicht äußern.