Sollte Brüssel die Hilfsaktion beanstanden, drohen der Sparkasse harte Auflagen. Das Institut hatte 2008 hohe Abschreibungen auf ihre fast 4,9 Mrd. Euro hohen Eigenanlagen verbucht. Unterm Strich stand ein Verlust von 198 Mio. Euro. Daraufhin stützte der Rheinische Sparkassenverband das Institut mit 300 Mio. Euro Genusskapital. Die Städte Köln und Bonn, denen das öffentlich-rechtliche Geldhaus gehört, schossen über stille Einlagen 350 Mio. Euro zu.
Eine Sprecherin von Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes bestätigte, dass die EU „derzeit Diskussionen mit den deutschen Behörden“ führt. Noch habe die deutsche Seite keine Beihilfe in Brüssel angemeldet. Falls die Bundesregierung die Kapitalspritze nicht als genehmigungspflichtige Subvention betrachtet, kann die Kommission den Fall auch eigenmächtig aufgreifen.
Die Sparkasse pocht darauf, dass sie kein Rettungsfall gewesen sei. Die Kapitalerhöhungen seien nötig gewesen, um die Kreditvergabe an den Mittelstand sicherzustellen.
In der Branche wird diese Darstellung aber hinterfragt: Ohne Not hätte die Sparkasse wohl kaum Genusskapital aufgenommen, das mit acht Prozent verzinst werden muss, und stille Einlagen, auf die 10,5 Prozent fällig werden. Diese Zinssätze bewegen sich zwar in dem Rahmen, den die Kommission bislang akzeptierte, damit staatliche Hilfen den Wettbewerb nicht verzerren. Jedoch verhängte die Brüsseler Behörde in vergleichbaren Fällen trotzdem zusätzliche Auflagen – insbesondere, wenn eine Bank als angeschlagen galt.
Die Überprüfung der Kapitalhilfen an die Sparkasse geht laut EU-Kommission auf eine Beschwerde zurück. Brüssel selbst nannte den Beschwerdeführer zwar nicht. Der Bundesverband deutscher Banken (BdB), der die privaten Geldhäuser vertritt, bestätigte jedoch, dass die Eingabe von ihm kam.