In amerikanischen Zeitungen sickern erste Einzelheiten des am Mittwoch abgeschlossenen UBS-Steuervergleichs durch.
DieUS-Behörden haben sich im Steuerstreit mit der Schweizer Großbank UBSoffenbar darauf verständigt, dass das Institut Daten seiner Großkundenweitergeben muss.
Die Bank hatte durch die Einigung vor wenigen Tageneinen drohenden Prozess abgewendet.
Während Details dazu bisher unklarblieben, sind einem Bericht der New York Times nach nun ersteInformationen durchgesickert. Diesen zufolge seien im Zuge deranhaltenden Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung bereits Klagen gegenrund 150 vermögende US-Kunden der UBS in Vorbereitung.
Das Institutmüsse die Namen von Kunden nach Kriterien weitergeben, die vomJustizministerium festgelegt werden. Informanten zufolge stehenbesonders jene Konten im Fokus der Ermittler, die einen gewissenGeldbetrag aufweisen oder überschreiten.
Die "New York Times" berichtete am Freitag unter Berufung auf einemit der Sache vertraute Person, unter anderem müsse UBS die Namensolcher US-Kunden herausgeben, die Offshore-Firmen benutzt hätten, umSteuern zu hinterziehen.
Herauszugeben seien auch die Daten vonUBS-Kunden, die mit Bankberatern aus der Schweiz in persönlichem,telefonischem oder Kontakt per E-Mail gestanden seien. Eine Rollespiele auch die Größe des bei UBS gehaltenen Vermögens. Ab einergewissen Summe müssten die Konten ebenfalls gemeldet werden.