Um die Bürgschaft hatte es im Haushaltsausschuss des Bundestags Streit gegeben. Die Haushälter müssen über große Staatshilfen informiert werden, sie können diese aber nicht verhindern.
Trotz der Korrekturforderungen hat der Antrag mit diesem Beschluss alle nötigen Hürden genommen. Um die Bürgschaft nicht noch weiter zu verzögern, formulierten die Abgeordneten ihre Forderungen nämlich als „Klärungsbitten“ und nicht als Auflagen, was ebenfalls möglich gewesen wäre. Bitten kann die Bundesregierung zurückweisen.