Mit Steuernachzahlungen müssen Tausende Anleger rechnen, die in Flugzeugleasing-Fonds investiert haben. Der Grund: Das Bundesfinanzministerium hat dieFinanzämter angewiesen, rückwirkend Steuervergünstigungen für die Fonds zustreichen.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2007, dasentsprechende Fonds nicht mehr als Vermögensverwaltung, sondern als Gewerbe einstuft. Damit wird auf die Erträge Gewerbesteuer fällig.
Vielen drohen nun Nachzahlungen bis zu mehreren zehntausend Euro – selbst wenn der Fonds schon vorJahren aufgelöst wurde. Seine Klienten seien „maßlos aufgebracht und erbost“, sagt Rechtsanwalt Lutz Liebenau.