WIESBADEN - Am Jahresende 2008 erhielten nach Angaben des Statistischen
Bundesamtes (Destatis) rund 768 000 Menschen und damit 1,1% der
volljährigen Bevölkerung in Deutschland Leistungen der Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung. Gegenüber 2007 erhöhte sich damit die
Zahl der Hilfebezieher um rund 35 000 Personen oder 4,8%.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine seit 1.
Januar 2003 bestehende Sozialleistung, die den grundlegenden Bedarf für
den Lebensunterhalt sicherstellt. Seit 1. Januar 2005 wird diese
Leistung auf Basis einer neuen Rechtsgrundlage, nach dem 4. Kapitel des
Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII "Sozialhilfe") gewährt. Sie
kann bei Bedürftigkeit von 18- bis 64-jährigen Personen, die dauerhaft
voll erwerbsgemindert sind, sowie von Personen ab 65 Jahren in Anspruch
genommen werden.
Ende 2008 waren etwa 358 000 Empfänger von Grundsicherung (47%)
dauerhaft voll erwerbsgemindert. Rund 410 000 Empfänger (53%) waren 65
Jahre und älter. Damit bezogen 0,7% der 18- bis 64-Jährigen und 2,5% der
65-Jährigen und Älteren Leistungen der Grundsicherung.
Die Mehrzahl der Empfänger waren Frauen (429 000 beziehungsweise 56%).
Im Vergleich zum Jahr 2007 stieg die Zahl der männlichen Hilfebezieher
(+ 6,1%) allerdings stärker als die der Frauen (+ 3,8%). Deutschlandweit
bezogen 1,2% der volljährigen Frauen und 1,0% der gleichaltrigen Männer
Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Mit rund 186 000 Personen war knapp ein Viertel (24%) der rund 768 000
Empfänger in stationären Einrichtungen untergebracht, zum Beispiel in
Pflege- oder Altenheimen. Etwa drei Viertel (581 000 Personen
beziehungsweise 76%) lebten außerhalb solcher Einrichtungen.
Wie in den Vorjahren wurde diese Sozialleistung auch 2008 in
Westdeutschland häufiger in Anspruch genommen: Hier empfingen 1,1% der
volljährigen Bevölkerung Leistungen der Grundsicherung, in den neuen
Ländern (ohne Berlin) 0,8%. Am häufigsten waren die Menschen in den
Stadtstaaten Bremen, Berlin und Hamburg auf derartige Leistungen
angewiesen (zwischen 1,8% und 2,0% der volljährigen Bevölkerung). Am
seltensten nahm die Bevölkerung in Sachsen und Thüringen entsprechende
Leistungen in Anspruch (je 0,7% der volljährigen Bevölkerung).
Im Jahr 2008 gaben die Kommunen und die überörtlichen Träger für
Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung rund 3,8
Milliarden Euro brutto aus. Netto - nach Abzug insbesondere von
Erstattungen anderer Sozialleistungsträger - waren es rund 3,7
Milliarden Euro. Dies entsprach knapp einem Fünftel (19%) der gesamten
Sozialhilfeausgaben. Im Vergleich zu 2007 sind die Ausgaben der
Grundsicherung netto um 6,0% gestiegen. Seit Einführung der Leistung
haben sich die Nettoausgaben nahezu verdreifacht (2003: 1,3 Milliarden
Euro). Rechnerisch wurden im Jahr 2008 pro Kopf der Gesamtbevölkerung
rund 45 Euro für diese Hilfeart ausgegeben.