Im Fall Brender haben sich ein ARD-Intendant und mehrere Politiker zur Wort gemeldet.
Thomas Gruber, Intendant des Bayerischen Rundfunks, sieht jetzt schon „Kollateralschäden
am System“. Er hoffe, „dass die Politik noch rechtzeitig erkennt, dass sie hier
zu weit geht, und nicht das Verfassungsgericht bemüht werden muss“.
Der ehemalige FDP-Innenminister Gerhart Baum sieht in der Causa Brender eine „Causa
Grundgesetz“. Es stehe „das Prinzip Staatsferne auf dem Prüfstand“, sagt er. Er
fordert: „Politiker raus aus den Aufsichtsgremien!“ Es sei „unerträglich, dass Politiker,
die Gegenstand einer kritischen Berichterstattung sind, gleichzeitig eine Kontrollfunktion
ausüben“.
Auch FDP-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sieht gegenüber
dem SPIEGEL die Einmischungsversuche sehr kritisch: „Die Parteien sind gut beraten,
sich weitestgehend zurückzunehmen.“
Es gehe im Fall Brender nicht generell um die Rolle der Politik, sondern um deren „unangemessenen
Einfluss im öffentlichen-rechtlichen System“, sagt SPD-Parteivize Olaf
Scholz.
Der SPD-Politiker und ehemalige Hamburger Bürgermeister Henning Voscherau fordert
die SPD-geführten Bundesländer zum Handeln auf. Sie sollten „im Ernstfall die Eskalation
nicht scheuen“. Und: „Sollten die ZDF-Verwaltungsräte sich darüber hinwegsetzen,
muss die Causa Brender vors Verfassungsgericht.“
„Wenn das durchgeht“, sagt Grünen-Chef und ZDF-Fernsehratsmitglied Cem Özdemir,
„dann ist endgültig klar, dass künftig die Unions-Staatskanzleien und das Kanzleramt
das ZDF führen und eine unabhängige Berichterstattung damit gefährdet ist.“
Der Grünen-Fraktionsvize Fritz Kuhn fordert: „Wir müssen den Einfluss der Staatskanzleien
im öffentlichen-rechtlichen System zurückdrängen.“
„Die Politik hat noch immer viel zu sehr die Finger im Spiel bei den Öffentlich-rechtlichen“,
sagt die Medienexpertin Miriam Meckel. Das ZDF sei „mit der vorhandenen Besetzung
der Gremien ein Staatssender“.
Der Kabarettist Dieter Hildebrandt schließlich nennt den Fall Brender gegenüber dem
SPIEGEL einen „Einbruch in die Verfassung“.
DER SPIEGEL 48/2009