Das Bundeskartellamt hat gegen die Deutsche Telekom ein Verfahren wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung eingeleitet.
Nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ/Donnerstagsausgabe) soll der Bonner Konzern ein wichtiges DSL-Vorleistungsprodukt unter den tatsächlichen Kosten anbieten, um sich Vorteile bei seinen Großkunden zu verschaffen. Wie die FAZ in ihrer Donnerstagsausgabe weiter berichtet, hat das Bundeskartellamt in einem ersten Ermittlungsschritt Auskunftsbeschlüsse verschickt, um in der Branche Preise und andere Marktdaten abzufragen.
Mehrere Wettbewerber der Telekom hatten sich zuvor bei der Bundesnetzagentur und dem Kartellamt über die Preisgestaltung des Konzerns beschwert. Sollten sich die Vorwürfe erhärten, könnte das Kartellamt ein Bußgeld gegen die Telekom verhängen. Ein Konzernsprecher wies die Beschuldigungen zurück. Der Wettbewerb sei durch die Preisgestaltung der Telekom nicht beeinträchtigt. „Das werden wir dem Bundeskartellamt umfassend darlegen", sagte er.
Hintergrund des Verfahrens ist der harte Kampf um Marktanteile zwischen der Telekom und Konkurrenten wie Telefónica, Vodafone oder QSC, die ihre Netze ebenfalls an Großkunden ohne eigene Infrastruktur vermieten.