„Das erforderliche politische Vertrauen“ in einen Bewerber könne bei der Auswahlentscheidung zwar eine Rolle spielen, setze die Bestenauslese aber nicht völlig außer Kraft, so die Begründung des Gerichts. Es sei nicht auszuschließen, dass hier ein Präzedenzfall vorliege, erläuterte eine Gerichtssprecherin.
Diskriminierung bei Antidiskriminierungsstelle?
„Das erforderliche politische Vertrauen“ in einen Bewerber könne bei der Auswahlentscheidung zwar eine Rolle spielen, setze die Bestenauslese aber nicht völlig außer Kraft, so die Begründung des Gerichts. Es sei nicht auszuschließen, dass hier ein Präzedenzfall vorliege, erläuterte eine Gerichtssprecherin.
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