Deutsche Ermittlungsbehörden halten die Weitergabe von Bankdaten an die USA
im Zuge des sogenannten Swift-Abkommens für nutzlos bei der Bekämpfung des
internationalen Terrorismus. Sie kommen damit zu einer anderen Einschätzung als
ihr oberster Dienstvorgesetzter, Bundesinnenminister Thomas de Maizière. In einem
internen Vermerk des Bundeskriminalamts heißt es: „Die aus fachlicher Sicht zu
erwartenden Erkenntnisse aus einem systematischen und umfangreichen Abgleich
der Swift-Daten rechtfertigen – zumindest für den Bereich der Finanzierung des Terrorismus
– aus hiesiger Sicht nicht den mit der Datenrecherche verbundenen erheblichen
materiellen und personellen Aufwand.“ Der Innenminister hatte Ende November
im EU-Ministerrat kein Veto gegen das sogenannte Swift-Abkommen eingelegt.
Er ebnete so den Weg, dass US-Fahnder Einblick in europäische Bankdaten
nehmen können, und setzte sich damit über datenschutzrechtliche Bedenken hinweg,
die insbesondere die FDP-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
angemeldet hatte. De Maizière hatte damals erklärt, das Abkommen bringe
„mehr Sicherheit bei der Terrorbekämpfung“. In dem Papier des BKA, das dem
Innenministerium direkt unterstellt ist, heißt es dagegen: „Für den Bereich der
Bekämpfung der politisch motivierten Kriminalität besteht kein fachlicher Bedarf beziehungsweise
kein operatives Interesse an der Nutzung des Swift-Datenbestandes
zum Zwecke einer systematischen anlassunabhängigen Recherche.“
DER SPIEGEL 01/2010