Die Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme sind finanzielle Hilfen des Staates, die zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts dienen. Dazu zählen folgende Leistungen: - Arbeitslosengeld II/Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II "Grundsicherung für Arbeitsuchende"), - Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII "Sozialhilfe"), - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII "Sozialhilfe", - Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und - Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz.
Der mit Abstand größte Teil der Personen, die Mindestsicherungsleistungen beziehen, und damit auch der größte Teil der Ausgaben entfiel nach den Angaben der Bundesagentur für Arbeit und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld. Diese beiden Leistungen werden umgangssprachlich auch als "Hartz-IV" bezeichnet. Arbeitslosengeld II erhalten erwerbsfähige Personen zwischen 15 und 64 Jahren, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Ihre im Haushalt lebenden nicht erwerbsfähigen Familienangehörigen (vor allem Kinder) bekommen Sozialgeld.
Insgesamt rund 6,6 Millionen Menschen waren am Jahresende 2008 auf "Hartz-IV-Leistungen" angewiesen. Davon waren knapp drei Viertel (73%) erwerbsfähig und bezogen Arbeitslosengeld II, etwas über ein Viertel (27%) war nicht erwerbsfähig und erhielt Sozialgeld. Für unmittelbare Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts wurden im Verlauf des Jahres 2008 rund 34,9 Milliarden Euro ausgegeben.
Laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Rahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII "Sozialhilfe" bezogen am Jahresende 2008 etwa 860 000 Menschen. Die Sozialhilfe bildet das soziale Auffangnetz für bedürftige ältere Menschen sowie für Personen, die aufgrund von Krankheit oder einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung nicht mehr ins reguläre Erwerbsleben integriert werden können, sowie für deren im Haushalt lebende Kinder unter 15 Jahren. Insgesamt wurden für diese Leistungen rund 4,3 Milliarden Euro brutto ausgegeben.
In Deutschland lebende Asylbewerberinnen und -bewerber erhalten seit November 1993 anstelle von Sozialhilfe sogenannte "Asylbewerberleistungen", um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Am Jahresende 2008 bekamen rund 128 000 Personen laufende Asylbewerberleistungen (Regelleistungen). Die Bruttoausgaben lagen hierfür im Laufe des Jahres 2008 bei etwa 0,8 Milliarden Euro.
Die Kriegsopferfürsorge ist eine Mindestsicherungsleistung, die neben Kriegsbeschädigten und deren Hinterbliebenen bei Bedürftigkeit zum Beispiel auch Soldaten, Zivildienstleistende, Opfer von Gewalttaten und Impfgeschädigte versorgt. Sowohl die Zahl der Menschen, die diese Leistungen empfangen, als auch die Ausgaben sind seit Mitte der 1990er Jahre stark rückläufig. Am Jahresende 2008 erhielten 46 000 Menschen Kriegsopferfürsorge. Dafür wurden im Laufe des Jahres 2008 0,5 Milliarden Euro ausgegeben.