Dievor dem Bundesgericht in Manhattan eingereichte Klageschrift erläutertbis ins kleinste Detail, wie Porsche SE den Preis von VW-Aktienmanipulierte, als das Unternehmen heimlich die Kontrolle über nahezualle öffentlich gehandelten VW-Aktien übernahm und nach Erreichungdieses Ziels einen massiven Short Squeeze herbeiführte. Porsche tratnach Eintritt des Short Squeeze Aktien im Wert von mehreren MilliardenEuro gewinnbringend ab.
Im Rahmen der Klageschrift werden dieAngeklagten beschuldigt, Investoren wiederholt in die Irre geführt undin Bezug auf Porsche SEs Aktienpositionen und Pläne im Zusammenhang mitVW gelogen zu haben, um die Kontrolle über VW zu übernehmen undgleichzeitig dafür zu sorgen, dass der Aktienkurs von VW nicht weiteranstieg und so mit ihren tatsächlichen Absichten im Einklang stand. DieHandlungen der Angeklagten machten es möglich, das tatsächliche Ausmassvon Porsche SEs Machenschaften zur Eingrenzung des Marktes für VWsöffentlich gehandelte Aktien zu verheimlichen, und sorgten aufKlägerseite gleichzeitig dafür, dass in den Fonds Short-Positionen fürdiese Aktien eingerichtet werden mussten.
Am 26. Oktober 2008gab Porsche SE plötzlich das tatsächliche Ausmass seinesVW-Aktienbesitzes bekannt. Dies hat zu dem geführt, was die New YorkTimes damals "einen Short Squeeze von historischem Ausmass" nannte. DieZeitung The Wall Street Journal berichtete, dass "VW-Aktien zumHöhepunkt des Short Squeeze am 28. Oktober kurzzeitig die Grenze von1.000 Euro durchbrachen und nahezu fünf Mal soviel Wert waren, wie nocham 24. Oktober. Für ein paar Stunden wurde VW so zum Unternehmen mitder grössten Börsenkapitalisierung." In der Klageschrift heisst esausserdem, dass der Short Squeeze den Kurs von VW-Aktien in die Höhegetrieben und Porsche SE somit die Möglichkeit geboten habe,ungeheuerliche Gewinne auf Kosten der Fonds der klagenden Unternehmenzu erzielen.
"Porsche SE hat sich in einem Gerichtssaal zuverantworten", so Phil Beck, ein im Auftrag der Fonds tätiger Anwalt."Wir werden alles tun was nötig ist, um sicherzustellen, dass derGrundsatz der Rechtsstaatlichkeit aufrechterhalten wird."
ImRahmen des Verfahrens treten folgende Kläger auf: Elliott Associates,L.P.; Elliott International, L.P.; The Liverpool Limited Partnership;Glenhill Capital LP; Glenhill Capital Overseas Master Fund LP; GlenhillConcentrated Fund LP; Glenview Capital Partners, L.P.; GlenviewInstitutional Partners, L.P.; Glenview Capital Master Fund, Ltd.; GCMLittle Arbor Partners, L.P.; GCM Little Arbor Institutional Partners,L.P.; GCM Little Arbor Master Fund, Ltd.; GCM Opportunity Fund, L.P.;Glenview Capital Opportunity Fund, L.P.; Glenview Offshore OpportunityMaster Fund, Ltd.; Perry Partners L.P.; und Perry PartnersInternational, Inc.
Die Fonds werden von Bartlit Beck Herman Palenchar & Scott LLP (siehe www.bartlit-beck.com) vertreten.