Polygamie ist in Deutschland verboten. Bei Flüchtlingen gibt's jedoch Ausnahmen: Ein Syrer, der seit 2015 mit seiner Frau und vier Kindern in Deutschland lebt, darf nun auch seine Zweitfrau nachreisen lassen. Man habe keine Möglichkeit, "auf Eherechte anderer Staaten einzuwirken".
Familiennachzug: Syrer holt Zweitfrau nach Deutschland
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