Das sagte der CDU-Politiker gegenüber der"Augsburger Allgemeinen". Der Fall sei rechtlich ähnlich gelagert wie die Affäre umLiechtensteiner Stiftungskonten vor zwei Jahren, bekräftigte er seinePosition vom Vortag. "Wir konnten deshalb gar nicht anders entscheiden."
Er verwies dem Vorabbericht zufolge darauf, dass bisher kein Gerichtin Zusammenhang mit den Liechtensteiner Konten einBeweismittelverwertungsverbot ausgesprochen habe. Dem Ankauf stehedamit aus Sicht des Bundesfinanzministeriums rechtlich nichtsentgegenstehe.
Ein Informant hatte der Bundesregierung für2,5 Millionen Euro eine CD mit den Daten von 1500 Steuersündernangeboten. Im Jahr 2008 hatte der Bundesnachrichtendienst (BND) nachBewilligung durch die Regierung für 4,5 Millionen Euro Daten ausLiechtenstein gekauft.