Das Finanzierungsdefizit errechnet sich als Differenz der Einnahmen (1 066,0 Milliarden Euro) und der Ausgaben (1 145,3 Milliarden Euro) des Staates. Aufgeteilt auf die staatlichen Ebenen betrug das Defizit des Bundes 39,6 Milliarden Euro, das der Länder 20,2 Milliarden Euro, das der Gemeinden 7,5 Milliarden Euro und das der Sozialversicherung 12,1 Milliarden Euro.
In der für das europäische Verfahren bei einem übermäßigen Defizitdes Staates maßgeblichen Abgrenzung beträgt das Finanzierungsdefizit des Staates 79,1 Milliarden Euro. Das leicht geringere Defizit resultiert dabei aus der Einbeziehung von Zahlungsströmen aus Swapvereinbarungen und Forward Rate Agreements bei den Zinsen. Auch in dieser Abgrenzung beträgt die Defizitquote 3,3%.