Rund 32.000 privat Krankenversicherten droht in diesem Jahr eine Schuldenfalle, weil sie Hartz IV beantragen müssen. - Seit 2009 dürfen Privatversicherte nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse zurück, wenn sie in Hartz IV rutschen.
Rund 32.000 privat Krankenversicherten droht in diesem Jahr eine Schuldenfalle, weil sie Hartz IV beantragen müssen. Davon geht die Bundesregierung aus, wie das Magazin WirtschaftsWoche berichtet.
Grund ist das geltende Recht, nach dem die Jobcenter nur einen Teil der Versicherungsbeiträge für die privaten Kassen übernehmen. 2009 waren davon bereits 11 000 bedürftige Privatpatienten betroffen. Diese Zahlen nennt das Bundesarbeitsministerium auf eine Frage der Grünen-Abgeordneten Brigitte Pothmer.
Zum ersten Mal legt die Regierung damit belastbare Daten zu einem Problem vor, das mit der letzten Gesundheitsreform entstanden ist: Seit 2009 dürfen Privatversicherte nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse zurück, wenn sie in Hartz IV rutschen.
Sie müssen stattdessen in den Basistarif wechseln. Dort zahlen sie den halbierten Beitrag, derzeit 291 Euro im Monat. Allerdings gewähren die Jobcenter nur einen Zuschuss von 126 Euro – so hoch ist der Beitrag für Arbeitslose in der gesetzlichen Krankenversicherung. Für die Differenz von 165 Euro müssen die privatversicherten Bedürftigen selbst aufkommen.
Zahlen sie nicht, muss die Kasse zwar die Kosten für Behandlungen übernehmen, stellt die Schulden aber später in Rechnung.
Bisher konnten sich Gesundheitsminister Philipp Rösler und Arbeitsministerin Ursula von der Leyen nicht auf eine Lösung des Problems einigen. Beide wollen das Thema aber bald in einem Gespräch klären, wie das Magazin berichtet.
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