Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff verfügt möglicherweise auch weiterhin über eine Sperrminorität beim Volkswagen-Konzern – selbst wenn die Bundesregierung ihr geplantes VW-Gesetz wegen eines Einspruchs der EU-Kommission wieder ändert.
Der Grund: Die Bundesrepublik hatte bei der Privatisierung desUnternehmens 1960 in der Satzung festgeschrieben, dass wesentliche Entscheidungen nur mit 80 Prozent der Stimmen auf der Hauptversammlung getroffen wer-den können. Damit verfügt das Land Niedersachsen, das 20,1 Prozent der Stammaktien hält, über eine Sperrminorität.
Die Satzung wurde am 6. Juli 1960 verabschiedet. Erst zwei Wochen später, am 21. Juli, trat das VW-Gesetz in Kraft, dasebenfalls eine solche Mehrheit vorschreibt. Sollte die EU-Kommission die Bundes-regierung jetzt zwingen, diesen Passus aus der Novelle zum VW-Gesetz zu streichen,bliebe die Satzung noch bestehen. Davon sind zumindest Wulffs Experten in der Staatskanzlei überzeugt. Denn die VW-Satzung entspricht dem deutschen Aktiengesetz. Das sieht in Paragraf 179 vor, dass die Satzung auch eine notwendige Mehr-heit von 80 Prozent der Stimmen für wesentliche Entscheidungen festlegen kann.