Durch das Gesetz über die so genannte DDR-Opferrente kommen nicht nur in der DDR politisch Verfolgte in den Genuss einer Pension, sondern auch normale Straftäter und Stasi-Spitzel. Wie das Nachrichtenmagazin FOCUS berichtet, zeigen dies Erfahrungen der für die Bewilligung zuständigen Behörden der Bundesländer. Der sächsische Bundestagsabgeordneten Arnold Vaatz (CDU), der als einer der Väter der Opferrente gilt, sagte FOCUS, ein Missbrauch der Regelung sei zu befürchten gewesen, „dass er aber diese Dimensionen erreichen würde, war uns nicht klar“. Er habe Anfang Mai in einem Brief an Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) gebeten, das Gesetz so schnell wie möglich zu novellieren.
Das Dritte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR trat Ende August 2007 in Kraft. Es legt fest, dass Menschen, die in der DDR aus politischen Gründen länger als sechs Monate in Haft saßen, bis an ihr Lebensende eine monatliche Zuwendung von 250 Euro als Wiedergutmachung zusteht, sofern sie als wirtschaftlich bedürftig eingestuft werden. Berechtigt sind aber auch solche Straftäter, bei denen per Rehabilitierungsurteil ein „Übermaß“ der in der DDR verhängten Haftstrafe festgestellt wurde. Ein hart bestrafter Brandstifter, Vergewaltiger oder Serieneinbrecher, dem nach der Wende ein rechtsstaatwidriges Übermaß von mehr als sechs Monaten zuerkannt wurde, hat ebenfalls Anspruch auf die Pension.
Auch Stasi-Spitzel kommen FOCUS zufolge in den Genuss der Wiedergutmachungszahlungen. Die Birthler-Behörde bestätigte, dass in knapp zehn Prozent der Fälle, in denen die Länder um eine Überprüfung der Antragsteller bitten, in den Stasi-Unterlagen Hinweise auf mögliche Ausschließungsgründe gefunden würden. Dies sind laut Gesetz Verstöße gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und der Rechtsstaatlichkeit. Nachdem sich im Bund-Länder-Gesprächskreis im Bundesjustizministerium Alarmmeldungen häuften, folgten inzwischen mehrere Länder dem Beispiel Bayerns, das von Anfang an jeden Antragsteller überprüfen ließ.