Berlin. Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes,
Siegfried Stresing, hat Bezieher des Elterngeldes vor einer versteckten
Steuernachzahlung gewarnt. In einem Gastbeitrag für BILD am SONNTAG
schreibt Stresing: “Elterngeld ist steuerfrei, heißt es in den
amtlichen Informationen. Doch Vorsicht! Für viele Familien wird
es nach ihrer Einkommenssteuererklärung ein böses Erwachen geben.
Das Elterngeld wird zwar nicht besteuert, aber es unterliegt
dem “Progressionsvorbehalt“. Damit fallen für das übrige Familieneinkommen,
zum Beispiel das Gehalt des Partners, höhere Steuern an.“
Als Beispiel nannte Stresing eine Familie mit einem Bruttoeinkommen
von 2500 Euro im Monat: “Eltern gehen im Schnitt zehn bis zwölf
Prozent des Elterngeldes für eine Steuernachzahlung verloren.
Auf eine Familie mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2
500 Euro plus Elterngeld von 300 Euro kommt eine Steuernachzahlung
von 400 Euro zu. Beim Höchstelterngeld von 1 800 Euro im Monat
sind sogar 2 100 Euro Steuernachzahlung auf das Jahr fällig.“
Stresing wirft der Politik vor, bei Einführung des Elterngeldes
die zusätzlichen Steuereinnahmen schon fest eingeplant zu haben:
“Sage niemand, das sei dem Gesetzgeber nicht klar gewesen. Die
zusätzlichen Steuereinnahmen waren bei Einführung des Elterngeldes
schon fest eingeplant. Typisch Politik: Familien wird in der
Pose des Gönners etwas in die linke Tasche gegeben, was ihnen
zum Teil aus der rechten Tasche genommen wird. Eine nachhaltig
erfolgreiche Politik für Familien geht anders“, so Stresing in
BILD am SONNTAG.
Der Familienverbands-Chef weiter: “Besonders zornig macht, dass
auch der Mindestbetrag des Elterngeldes betroffen ist. Er wird
als Sozialleistung gewährt. Das muss sofort geändert werden,
sonst müssen die Gerichte einmal mehr dem Gesetzgeber den richtigen
Weg weisen.“
Elternkindergeld Steuer-Falle
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