Der Kommentator, in den neunziger Jahren ein geradezuunverbesserlicher Euro-Befürworter, hatte die soeben eingeführte Gemeinschaftswährung Anfang 1999 an dieser Stelle als "Glücksfall" begrüßt und zur Begründung unter anderem auf ein Zitat des ehemaligenPräsidenten des Europaparlaments, Klaus Hänsch (SPD), verwiesen: "In Wahrheit haben elf unabhängige Nationen, die jahrhundertelang mit Krieg und Verwüstung, Raub und Mord übereinander hergefallen sind, den wohl wichtigsten Teil ihrer Souveränität - das eigene Geld - auf die Europäische Union übertragen." Diese politische Dimension des Projekts, hieß es in unserem Leitartikel damals weiter, ergänze sich auf wundervolle Weise mit dem erreichten ökonomischen Quantensprung; ebendas mache den Euro zum Glücksfall. Immense Transaktions- und Kurssicherungskosten entfielen, es entstünden Preistransparenz und Kalkulationssicherheit, währungsbedingte Wettbewerbsverzerrungen zulasten von Exporten, Wachstum und Arbeitsplätzen würden beseitigt. Als monetär gekrönter Binnenmarkt avanciere Euroland zur Wirtschaftsweltmacht, gerade auch hinsichtlich des Gewichts seiner Kapitalmärkte.
Diese Argumente für eine Einheitswährung sind mitnichten obsolet. Aber ein auf Lug und Trug gebauter, gegen den Geist und wohl auch gegen den Wortlaut des Maastrichtvertrags verstoßender, nur mit Tricksereien zusammengehaltener Geldverbund war mit dem "Glücksfall" nicht gemeint. Die EU ist zu Recht auch eine Solidargemeinschaft. Kohäsionsfonds und andere Programme zur Einebnung ökonomischer Ungleichgewichte waren und sind im Interesse des Friedens und des wirtschaftlichen Zusammenhalts sinnvoll und notwendig. Die Währungsunion mag darüber hinaus, wie EZB-Präsident Jean-Claude Trichet meint, sogar eine "Schicksalsgemeinschaft" sein. Beides darf aber nicht darauf hinauslaufen, dass sich ein Staat die Clubmitgliedschaft mit gefälschten Zahlen erschleicht und später das Regelwerk so hingebogen wird, dass die anderen Mitglieder auch noch die Zeche für denjenigen zahlen, der jahrelang über seine Verhältnisse gelebt hat.
Die Nichtbeistandsklausel des EU-Vertrags ist eindeutig: Weder dieUnion als Ganzes noch einzelne Mitglieder dürfen für Verbindlichkeiten eines anderen Mitgliedstaates oder dessen Untergliederungen haften oder für derartige Verbindlichkeiten eintreten. Was sonst als ein klassischer Bail-out in diesem Sinne istes, wenn die Euro-Länder jetzt bis zu 30 Mrd. Euro an bilateralen, von Brüssel zu bündelnden Krediten zu einem unter das für Griechenland maßgebliche Marktniveau heruntersubventionierten Zinssatz allein für Jahr 1 eines Hilfebedarfs in Aussicht stellen?
DieserRechtsbruch, durch den hierzulande wieder einmal die KfW als Schattenhaushalt instrumentalisiert werden soll - der deutsche Steuerzahler ist mit bis zu 8,4 Mrd. Euro mit von der Partie -, wird nicht dadurch geheilt, dass man insgeheim hofft, die Unterstützungszusage werde die Märkte so beeindrucken, dass am Ende die Unterstützung selbst nicht mehr gebraucht wird. Mit solchen Winkelzügen wird der letzte Rest des in der Bevölkerung ohnehin nichtsonderlich ausgeprägten Vertrauens in den Euro zerstört. Die EZB hat dazu ihren Teil bereits beigetragen, als sie jüngst die Lockerung derAnforderungen an die als Sicherheit für Zentralbankkredite akzeptierten Wertpapiere verlängerte - eine klare "Lex Griechenland".
DerVertrauensschaden wird jenseits der kurzfristig erreichten Marktberuhigung umso gravierender und nachhaltiger sein, als es sich bei dem Rettungsversuch für die Hellenen ja absehbar nicht um eine Einmalaktion handelt. Der Feuerlöscher, stellte die Bundesregierung fest, hänge nun an der Wand. Mal davon abgesehen, dass niemand weiß, ob der Löschschaum ausreichen wird, um den Großbrand an der griechischen Wirtschafts- und Finanzfront zu bekämpfen: Worauf Berlinnicht hinweist, ist, dass sich andere Brandstifter nun erst recht herzlich eingeladen fühlen dürfen, am europäischen Haus zu zündeln - die Gemeinschaft wird, wie man sieht, schon nichts anbrennen lassen. Das gilt für andere Euro-Länder mit außer Kontrolle geratener öffentlicher Verschuldung. Es gilt aber auch für deren Gläubiger: fürdie Banken, die nach dem Bail-out im Zuge der Finanzkrise aufs Neue von den Staaten herausgepaukt werden, ebenso wie für die Anleger in Griechenland-Anleihen. Schön für Kreditgeber und Investoren - aber ganz und gar nicht im Sinne der Väter und der Befürworter des Euro. Hier ist das Bundesverfassungsgericht gefordert. Und die Bundesbank sollte gut vorbereitet sein.