Berlin. Die von der Bundesregierung in Aussicht gestellten Hilfen
für das überschuldete Griechenland verstoßen nach Ansicht von
vier Wissenschaftlern gegen geltendes Recht. Wie die BILD-Zeitung
(Mittwochausgabe) berichtet, wollen die Experten Wilhelm Nölling,
Wilhelm Hankel, Joachim Starbatty und Karl-Albrecht Schachtschneider
heute (Mittwoch) die Grundzüge ihrer Klage beim Bundesverfassungsgericht
vorstellen. Innerhalb der nächsten zwei Wochen soll sie dann
den Richtern in Karlsruhe zugestellt werden. Der Tübinger Wirtschaftsprofessor
Starbatty sagte der BILD-Zeitung: “Die Hilfszusagen der Bundesregierung
sind ein Verstoß gegen Artikel 125 Lissabon-Vertrag. Danach haftet
kein Mitgliedstaat für die Schulden eines anderen Staates - das
viel beschworene Bail-out-Verbot.“ Doch genau dieses Verbot missachtet
die Bundesregierung mit ihren Hilfszusagen, mahnen die Kläger.
Ihre Begründung: Ohne die deutschen Zusagen bekäme Griechenland
heute schon kein frisches Geld mehr an den Finanzmärkten. Starbatty
warnte in diesem Zusammenhang auch vor einem deutlichen Anstieg
der Inflation. “Das Verfassungsgericht hat festgestellt, dass
die Währungsunion eine Stabilitätsgemeinschaft sein muss. Andernfalls
werde die vertragliche Konzeption verlassen. Mit den Hilfen droht
aus dem Euro und der Währungsunion eine Inflationsunion zu werden“,
sagte der Fachmann der BILD-Zeitung.
Verfassungsklage gegen GR-Hilfe
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