Ser Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, in wie vielen Fällen es angesichts der von den Ermittlern abgefragten Telekommunikationsdaten zu Verurteilungen oder zu Ermittlungsverfahren kam. „Es muss Schluss sein mit der Angst- und Panikmache in der Sicherheitsdiskussion“.
Die Bundesregierung kann keine Aussage darüber treffen, ob die Vorratsdatenspeicherung für die Strafverfolgung erforderlich war. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des Linkspolitikers Jan Korte hervor, die der Berliner Zeitung vorliegt.
Danach liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, in wie vielen Fällen es angesichts der von den Ermittlern abgefragten Telekommunikationsdaten zu Verurteilungen oder zu Ermittlungsverfahren kam. „Es muss Schluss sein mit der Angst- und Panikmache in der Sicherheitsdiskussion“, erklärte Korte. Er forderte eine unabhängige Evaluierung der Sicherheitsgesetze der letzten Jahre.
Im Zeitraum von Mai 2008 bis Ende August 2009 hatten die Ermittlungsbehörden in 20 000 Fällen bei den Telekommunikationsfirmen die Herausgabe der Verbindungsdaten von Telefongesprächen und Internetverbindungen beantragt. Knapp 450 Anfragen waren laut Bundesregierung erfolglos, weil es sich bei der Begründung entgegen der damaligen Gesetzeslage nicht um die Verfolgung schwerer Straftaten handelte. In weiteren über 400 Anträgen verfügten die Telekommunikationsfirmen über keine Daten. In 300 Fällen habe die Erfolglosigkeit der Anträge die Strafverfolgung vereitelt, heißt es weiter, in 116 Fällen erschwert. Unklar blieb aber, in wie vielen Fällen die Ermittler zur Gefahrenabwehr auf die Vorratsdaten zurückgriffen.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte im März das Gesetz zum Sammeln der Vorratsdaten als verfassungswidrig aufgehoben. „Nach dem Verfassungsgerichtsurteil wurde eine sicherheitspolitische Apokalypse heraufbeschworen, ohne dass irgendjemand eine Ahnung davon haben konnte, was die Totalerfassung unseres Kommunikationsverhaltens überhaupt bringt“, kritisierte Korte. Die Anfrage belege, dass der Regierung bisher weder qualifizierte Kenntnisse zu geschlossenen Sicherheitslücken noch zur Verhältnismäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung vorlägen, sagte Korte.