Der SPIEGEL bringt eine rührende Story über "Acht afghanische Jungen", die in Düsseldorf ein neues Leben beginnen wollen. Die dazu gehörigen Gesichter werden aus guten Gründen nicht gezeigt.
"Acht afghanische Jungen" - wenn man das liest, welche Bilder hat man da wohl vor Augen? 10Jährige? 13Jährige? Wäre doch schön, wenn man sie auch sehen könnte. Doch der SPIEGEL zeigt sie nicht. Wahrscheinlich aus gutem Grund. Sehen sie vielleicht doch etwas älter aus? Das würde natürlich die rührende Story stören.
Ansonsten geht es den acht "Jungs" aber ganz gut, sie wohnen in einem schönen Einfamilienhaus, es kommen Betreuer und Berater vorbei.
SPIEGEL:
Wie acht afghanische Jungen in Düsseldorf ein neues Leben beginnen wollten
Auf der ganzen Welt hat es sich mittlerweile herumgesprochen, welche Vorteile es hat, als Minderjähriger Flüchtling in Deutschland einzureisen. Wer unter 18 ist, genießt viele Vorteile. Um sich da hin zu schummeln, muss man nur den Pass wegwerfen und wird zum MUFL, dem "unbegleiteten minderjährigen Flüchtling", wie es im Amtsdeutsch heißt.
Auch in den Medien genießen die MUFL Sonderrechte: Kinder auf der Flucht, das zerreisst jedes Herz. Doch immer mehr Flüchtlinge nutzen genau das aus. Und statt Fragen zum Alter zu stellen bringt der SPIEGEL die rührselige Story von den "acht afghanischen Jungen", die in Deutschland ein neues Leben beginnen wollen.
Damit erst gar keine Fragen aufkommen, werden die mutmaßlichen Gesichtsdreißiger erst gar nicht gezeigt. Der SPIEGEL bringt nur nur Bilder von Schuhen und Smartphones. Eine besondere journalistische Vorgehensweise, um kritischen Fragen aus dem Weg zu gehen. Textlich lässt sich jedoch klar entnehmen, dass es sich keineswegs um "Jungen" handelt, sondern mindestens um junge Männer.
Woanders berichten Medien so von minderjährigen Flüchjtlingen:
Angeblich minderjähriger Flüchtling aus Afghanistan, 17 Jahre:
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Der Knaller: Leipziger Volkszeitung
Flüchtlingskinder beginnen mit Schulalltag - Zum Start gab es auch eine Zuckertüte.
Rund 43 Prozent der Migranten, die als unbegleitete Minderjährige betreut werden, sind laut eines Zeitungsberichts offiziell älter als 18 Jahre. Wie das Bundesfamilienministerium mitteilte, waren zum Stichtag 8. November von den insgesamt 55.890 Migranten in jugendhilferechtlicher Zuständigkeit 24.116 sogenannte junge Volljährige, schreibt die "Welt" in ihrer Donnerstagausgabe.
Diese Migranten bleiben über das 18. Lebensjahr hinaus in der Jugendhilfe, wenn ihre Betreuer und die Jugendämter einen besonderen Bedarf feststellen. In einigen Bundesländern ist sogar die Mehrheit der als unbegleitete Minderjährige versorgten Migranten offiziell erwachsen.
In Hessen waren im Oktober von rund 5.500 Personen rund 2.900 junge Volljährige, wie das hessische Sozialministerium mitteilte.
Insgesamt machen die Unbegleiteten inzwischen mehr als die Hälfte aller in Obhut der Jugendämter versorgten Kinder und Jugendlichen aus. Nach Schätzungen von Betreuern dürften auch unter den als minderjährig eingestuften Migranten viele bereits volljährig sein.
Dass es vielen jungen "Schutzsuchenden" gelingt, mit einem niedrigeren Alter registriert zu werden, hat zwei Gründe: Erstens fehlen bei den meisten Neuankömmlingen Identitätspapiere zur Überprüfung der Altersbehauptung. Zweitens wird das Alter zumeist nur durch Inaugenscheinnahme bei der vorläufigen Inobhutnahme durch die Jugendämter festgestellt - durch ein Gespräch des Migranten mit einem Behördenmitarbeiter.
Verlässliche Methoden der Altersfeststellung wie die ärztliche Begutachtung der körperlichen Reife oder radiologische Untersuchungen werden selten angewandt.
Rechtsmediziner Andreas Schmeling von der Universitätsklinik Münster sagte: "In meinen Augen haben es in Deutschland einige Kinderärzte leider geschafft, das öffentliche Bild der Altersdiagnostik negativ zu prägen." Dabei sei es möglich, "mit wissenschaftlich gesicherten Methoden Volljährigkeit zweifelsfrei nachzuweisen".
Schmeling betonte: Beim Einsatz der von der Arbeitsgemeinschaft für Forensische Altersdiagnostik empfohlenen Röntgenuntersuchungen seien keine Gesundheitsschäden für die Untersuchten zu befürchten.