Gerichte urteilen zunehmend zugunsten geblitzter Verkehrssünder – Bilder nicht als Beweis zugelassen. „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ verletzt.
München. Immer mehr Amtsgerichte lassen Bilder aus der elektronischen Verkehrsüberwachung nicht mehr in Bußgeldverfahren zu. Wie das Nachrichtenmagazin FOCUS berichtet, stellte etwa das Amtsgericht im Eilenburg (Sachsen) am 16. März das Verfahren gegen einen Taxifahrer ein, der bei Leipzig geblitzt worden war. Ein Foto aus einer mobilen Blitzanlage sollte die Geschwindigkeitsübertretung belegen. Die Richter befanden dies aber nicht für zulässig, weil das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ verletzt werde. Ähnlich entschieden FOCUS zufolge die Amtsgerichte Lünen, Lübben, Delmenhorst und Meißen in vergleichbaren Fällen.
Einheitlich ist die Rechtsprechung laut FOCUS jedoch nicht. Richter am Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg zum Beispiel bestätigten Ende vorigen Jahres den Freispruch für einen Autofahrer, der den Abstand nicht eingehalten hatte und dabei gefilmt worden war. Andere OLGs entschieden in vergleichbaren Fällen entgegengesetzt.
Hintergrund ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom August 2009, den ein Autofahrer aus Güstrow erwirkt hatte. In allen Instanzen hatte ein Video als Beweis gezählt. Die Verfassungsrichter hoben die Entscheidungen auf. Es handele sich um „Willkür“. Das Video bedeute einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Dafür gebe es keine gesetzliche Grundlage. Offen ließen die Richter, ob ihr Beschluss auch für andere Messmethoden gilt.
Dem Berliner Strafrechtler Fredrik Roggan zufolge bedeutet der Beschluss der Verfassungsrichter, dass nur zwei Messverfahren erlaubt seien: Laserpistole und Video-Mitschnitt, den Polizisten bewusst starten, wenn sie Temposünder jagen. „Für jedes verdeckte Filmen und Blitzen fehlt die Rechtsgrundlage“, sagte Roggan FOCUS. Um die gängige Praxis zu legitimieren, sei ein Gesetz notwendig. Auch der Automobilclub ADAC verlangte Klärung. Sein stellvertretender Leiter der Abteilung Verkehrsrecht Jost Kärger sagte FOCUS: „Wir brauchen dringend eine eindeutige gesetzliche Grundlage.“