Mord-Ermittlungen Buback: Bundesanwaltschaft ließ 1994 Spurenakten vernichten. Buback-Sohn “erschüttert”. “Bei einer Straftat dieser Dimension ist die Vernichtung der Akten nicht nachvollziehbar. Es gilt zu befürchten, dass die Zeugenaussagen aus den vernichteten Akten unwiederbringlich verloren sind.”
Berlin. Das Bundeskriminalamt hat auf Weisung des Generalbundesanwaltes
im Jahr 1994 Spuren-Akten aus den Ermittlungen zum RAF-Mord an
Generalbundesanwalt Siegfried Buback vernichtet. Das berichtet
die BILD-Zeitung (Mittwochausgabe). Buback war am 7. April 1977
in Karlsruhe von Terroristen erschossen worden. Bis heute ist
ungeklärt, wer die tödlichen Schüsse abgab.
Die Behörde begründe die Vernichtung der Hinweis- und Spuren-Akten
am 12. Oktober 1994 mit Platzbedarf. Das geht aus Unterlagen
hervor, die BILD vorliegen.
Bubacks Sohn Michael sagte der BILD-Zeitung: “Die Nachricht,
dass Spurenakten vernichtet wurden, erschüttert mich. Ich kann
nicht begreifen, dass teilweise unwesentliche Dinge aufbewahrt
und andererseits ein umfassender Aktenbestand vernichtetet wurde.”
Sein Frankfurter Rechtsanwalt Hans-Ulrich Endres wird von der
Zeitung so zitiert: “Bei einer Straftat dieser Dimension ist
die Vernichtung der Akten nicht nachvollziehbar. Es gilt zu befürchten,
dass die Zeugenaussagen aus den vernichteten Akten unwiederbringlich
verloren sind.”
Im April 2010 hatte die Bundesanwaltschaft Anklage gegen Ex-Terroristin
Verena Becker erhoben, nachdem ihre DNA-Speichelspuren auf Briefmarken
des Bekennerschreibens gefunden worden waren. Verena Becker ist
angeklagt, mit weiteren Terroristen Siegfried Buback gemeinschaftlich,
heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen ermordet zu haben.