Die Methoden der umstrittenen "Gebühreneinzugszentrale" werden immer brachialer. Zum ersten Mal muss ein Kritiker dieser Behörde ins Gefängnis. Vorwurf: Beleidigung des öffentlich-rechtlichen Gebühren-Absaugers. Auch Kritik am Staatsfernsehen dürfte in Zukunft im Keim erstickt werden. - GEZ-Opfer will Gefängnistagebuch schreiben.
Ein Beitrag von Bernd Höcker
Erster Fall:
Im ersten Fall geht es um den Selbstständigen, Herrn G., der sowohl für seine privaten Rundfunkgeräte als auch zusätzlich für seine nicht ausschließlich privat benutzten Geräte Rundfunkgebühren bezahlt. Er hat also alles getan, was man tun muss, um dem System gerecht zu werden.
Trotzdem wurden er und seine Frau wiederholt von einem Rundfunkgebührenbeauftragten aufgesucht und nach seinen Angaben schwer belästigt. Ich habe mir den Sachverhalt schildern lassen und bin vor allem entsetzt darüber, dass die zuständige Rundfunkanstalt (NDR) ihrem Beauftragten keinen Einhalt gebot.
Es entwickelte sich daraufhin stattdessen ein emotionsgeladener Schriftwechsel zwischen Herrn G. und der Anstalt. In Anbetracht des mir geschilderten Sachverhaltes kann ich die Wut des Herrn G. vollkommen nachempfinden. Insgesamt geht es um ein Martyrium, das sich seit über 10 Jahren hinzieht.
Aufgrund des im Schriftwechsel von Herrn G. gemachten Äußerungen erstattete der NDR mit Datum vom 12. Januar 2009 Strafanzeige und Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft.
Hier der entscheidende Auszug daraus, verfasst von einem Mitarbeiter der Rundfunkanstalt:
Auch wenn dieser Satz auf den ersten Blick zum Schmunzeln einläd - der Strafantrag gegen Herrn G. ist alles andere als ein Spaß. Was praktisch nie vorkommt, wenn ein Bürger Strafantrag gegen Anstaltsmitarbeiter oder Gebührenbeauftragte erstattet, hier klappte es wie geschmiert: Die Staatsanwaltschaft reagierte tatsächlich und nahm sich dieses schaurigen Verbrechens an: Wegen "Beleidigung" bekam Herr G. vom Amtsgericht einen Strafbefehl über 60 Tagessätze von je 30 Euro, ersatzweise 60 Tage Haft.
Da Herr G. nur über ein sehr geringes Einkommen verfügt, hätte er tatsächlich auf Antrag des Norddeutschen Rundfunks ins Gefängnis müssen! Man darf dabei nicht vergessen, dass solche Anträge immer vom Behördenchef zu stellen sind. Es ist also kein Ausrutscher eines kleinen Mitarbeiters, sondern ein Vorgehen das, gesetzlich vorgeschrieben, von ganz oben initiiert worden sein muss: vom Intendanten: von Herrn Lutz Marmor.
Herr G. nahm sich eine Anwältin und legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Es kam zu einer mündlichen Gerichtsverhandlung, die zwei Stunden gedauert haben soll. Sie endete ohne Ergebnis.
Mittlerweile wurde das Verfahren ohne weiteren Gerichtstermin eingestellt. Über die Kosten ist noch nicht entschieden worden.
Zweiter Fall:
Betroffener ist diesmal ein Herr Schmidt aus Baden Württemberg und die Rundfunkanstalt ist diesmal eine andere, und zwar der SWR (das Ganze hat also System). Auch in diesem Fall geht es um einen lang andauernden Streit mit der Landesrundfunkanstalt und der GEZ. Hintergrund ist, dass Herr Schmidt wegen einer genetisch bedingten Krankheit dauerhaft arbeitsunfähig ist und über kein eigenes Einkommen verfügt. So musste er immer wieder Befreiungsanträge stellen, die mal genehmigt wurden und mal auch nicht.
Einmal hatte er weder Harz 4 noch Sozialhilfe, weil die Behörden sich nicht einig waren. Höhepunkt des Streites war dann die Ablehnung seines Antrages mit der Begründung, dass ein geringes Einkommen nach der Neufassung des RfGebStV kein Befreiungsgrund mehr darstellt.
D.h., selbst wenn jemand überhaupt kein Einkommen hat, muss er Rundfunkgebühren zahlen. Da Herr Schmidt zwischenzeitlich kostenpflichtige anwaltliche Beratung in Anspruch genonmmen hatte, stellte er dem zuständigen Mitarbeiter der GEZ per gerichtlichem Mahnbescheid eine entsprechende Rechnung über 45 Euro zu und forderte ihn auf, diese innerhalb von vier Wochen zu begleichen. Den Mahnbescheid schickte Herr Schmidt an die Privatadresse des GEZ-Mitarbeiters.
Insgesamt lässt sich nach Durchsicht der Akte sagen, dass auch dieser Schriftwechsel nicht immer kühl und sachlich verlief. Die Rundfunkanstalt stellte auch in diesem Fall Strafanzeige und Strafantrag und zwar wegen Beleidigung und wegen versuchter Nötigung weil er den GEZ-Mitarbeiter mit der Geldforderung wegen seiner Anwaltskosten konfrontiert hat.
Auszug aus dem Urteil, Amtsgericht Mannheim:
Weiter heisst es in der Urteilsbegründung des Gerichts: "Zugunsten des Angeklagten sprach sein Geständnis. Auch dass er nicht vorbestraft ist, wurde strafmildernd berücksichtigt. "
Ins Gefängnis wegen GEZ-Beleidigung
Der GEZ-Beleidiger Schmidt muss nun tatsächlich ins Gefängnis und zwar für 50 Tage. Der Generalstaatsanwalt hält das Vorgehen der Mitarbeiter nach wie vor für rechtens, ohne auch nur mit einem Wort auf den versuchten "Deal" mit der Rücknahme der Strafanzeige und der Eliminierung der Veröffentlichung gegen den großzügigen Erlass von über 2.000 Euro angeblich zu zahlender Rundfunkgebühren einzugehen.
Herrn Schmidt sind bisher 800 Euro Anwaltskosten entstanden, dazu kommen noch die Gerichtskosten für Amtsgericht und Landgericht. Hierfür wird er in Kürze noch die Rechnung bekommen. Da Herr Schmidt kein Geld hat, auch noch die Strafe zu bezahlen, wird er diese absitzen müssen. Ich werde ihn bei seinem Gefängnisaufenthalt publizistisch unterstützen und das staatliche Vorgehen gegen ihn entsprechend anprangern.
Er wird ein Gefängnistagebuch schreiben. Man muss sich das mal vorstellen: Der Mann hat sich über die - vom Verwaltungsgericht bestätigte - fehlerhafte Arbeitsweise der GEZ beschwert und muss nun in den Knast! Vielleicht sollten die Juristen in diesem Lande einmal darüber nachdenken, warum in einem Rechtsstaat das Prinzip der "Verhältnismäßigkeit" einen hohen Stellenwert haben sollte. Ein unverhältnismäßiges Vorgehen des Staates schadet nämlich nicht nur den Bürger. Er schadet sich selbst damit!
Es ist übrigens immer der Intendant, der sowas zur Anzeige bringt. Im Falle von Herrn Schmidt also Herr Intendant Boudgoust vom SWR.
Im Falle von Herrn G., der ebenfalls wegen GEZ-Beleidigung vor Gericht stand, ist der Anzeigende der NDR-Intendant Marmor, auch wenn der Ausfertigende der Anzeige wiederum ein gewisser Justitiar, Herr Abcdefg, war, der ja schon bekannt sein dürfte und der nicht genannt werden darf. Dem Herrn G. sind ebenfalls erhebliche Kosten entstanden, obwohl das Verfahren eingestellt wurde. Seine Anwaltskosten belaufen sich auf 2.610,47 Euro, die er aus eigener Tasche bezahlen muss.
Da können sich Herr Boudgoust und Herr Marmor doppelt freuen. Die eigenen Mitarbeiter sind (wieder mal) gut davon gekommen und die Bürger sind bestraft! Da wird wieder Champager und natürlich sehr viel Käse verzehrt...!
Was mir noch auffiel in diesen Tagen: Mir scheint, dass unsere Politiker ganz bewusst Grand Prix und Fußball-WM darür ausnutzen, uns neue, einengende Gesetze unterzujubeln: Jetzt soll JEDE/R die exorbitanten Gagen und Gehälter der öffentlich-rechlichen Rundfunkleute bezahlen, auch wenn er nichts weiter hat, als eine Bleibe. Kurt Beck nennt diese "HAUSHALTSABGABE" oder "Medienabgabe" eine "zeitgemäße Grundlage" der Rundfunkfinanzierung.
Meint er damit, dass so eine Gesetzgebung "zeitgemäß" für einen Gurkenstaat ist? Das passt doch: Wenn ein System keine Akzeptanz bei den Bürgern mehr findet, müssen die Zwänge einfach erhöht und Fluchtmöglichkeiten versperrt werden - so wie am Ende der DDR. Man sprach damals auch vom "Kessel DDR". - Jetzt gab es gegen die Medienabgabe ein kurzes Aufbäumen in den Medien, dann begann aber auch schon die WM und die Aufmerksamkeit war umgeleitet. Nach der WM kommen die Sommerferien und wenn wir alle wieder aus dem Urlaub zurück sind, haben die Landesparlamente die Haushaltsabgabe ab 2013 bereits durchgewunken. So einfach geht das in einem Gurkenstaat.