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Polizei: Flensburg Innenstadt No-Go-Area

Die Flensburger Polizei hat einen Großteil der Innenstadt zum "Gefährlichen Ort" erklärt. Damit hat die Polizei Sonderrechte, wie z.B. verdachtsunabhängig jede dort anwesende Person zu kontrollieren. Hintergrund: Auseinandersetzungen zwischen "verschiedenen Jugendgruppen" seit Beginn des Jahres.

 

Polizeibericht:

Die Polizei in Flensburg intensiviert ihre Kontrollen von Jugendlichen, nutzt die rechtlichen Möglichkeiten der Ortshaftung und erklärt einen umgrenzten Bereich der Innenstadt zum "gefährlichen Ort". Der an diesem Wochenende beginnende Jahrmarkt steht ebenfalls im Fokus der Beamten.

Seit Freitag, 23.03.2018, ist ein begrenzter Bereich der Innenstadt als sogenannter "Gefährlicher Ort" eingestuft. Damit unternimmt die Polizeidirektion Flensburg einen weiteren Schritt, die mit Sorge zu betrachtende Situation in der Flensburger Innenstadt, zu beruhigen. Nach zahlreichen Vorkommnissen, an denen maßgeblich polizeibekannte Jugendliche beteiligt sind, hat die Polizeidirektion Flensburg ihre Präsenz im Flensburger Zentrum bereits seit Dienstag spürbar erhöht.

Verdachtsunabhängige Kontrollen

Mit der Einstufung eines umgrenzten Bereiches der Innenstadt zum "gefährlichen Ort", nimmt die Polizei die rechtlichen Möglichkeiten des Landesverwaltungsgesetzes in Anspruch, verdachtsunabhängig jede dort anwesende Person kontrollieren zu können.

Schwerpunkt der zielgerichteten Kontrollen sind Jugendliche, die im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen und Straftaten stehen könnten. Aber auch Mitläufer und Schaulustige sollen dabei identifiziert werden. Rädelsführer sollen isoliert, Auseinandersetzungen und Straftaten verhindert werden. Unruhestifter werden des Ortes verwiesen. Jugendliche, die den Platzverweisen nicht nachkommen, werden in Polizeigewahrsam genommen und können von den Eltern auf der Polizeiwache abgeholt werden. Aggressives Verhalten wird nicht geduldet und sofort unterbunden. Außerdem sollen sich möglicherweise anbahnende Strukturen erkannt und verhindert werden.

Der am Wochenende beginnende Jahrmarkt steht ebenfalls stark im Fokus der Polizei. Der Jahrmarkt ist ein Anziehungspunkt für viele Jugendliche und es ist zu erwarten, dass die für Störungen und Straftaten verantwortlichen Personen sich ebenfalls dort hinbegeben werden. Deshalb wird die Polizei auch dort ihre Präsenz verstärken. Die Polizei hat die rechtliche Möglichkeit, Aufenthaltsverbote auszusprechen. Das bedeutet für identifizierte Straftäter und Störer, dass ihnen ein komplettes Jahrmarktsverbot droht.

Erläuterungen zum "gefährlichen Ort":

Grundlage für die Einstufung zum "gefährlichen Ort" ist das polizeiliche Lagebild. Die Auswertung dieses Lagebildes hat ergeben, dass in diesen nun festgelegte Bereichen in der Flensburger Innenstadt seit dem 01.01.2018 eine Häufung von Straftaten verzeichnet wurde. Darunter fallen Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte und Diebstähle. Ein Großteil dieser Straftaten ist den auffälligen Jugendlichen zuzuordnen.

Für den Bereich zwischen den Straßenzügen Holm/Südermarkt und Süderhofenden mit der nördlichen Begrenzung der Hafenspitze und der südlichen Begrenzung Angelburger Straße wird deshalb die Anordnung eines gefährlichen Ortes durch die Polizeidirektion Flensburg für den Zeitraum vom 23.03.2018 - 20.04.2018 bekanntgegeben.

An diesen Orten genügt alleine die Anwesenheit der Personen (Ortshaftung), um kontrolliert zu werden. Eine konkrete Gefahr wird nicht vorausgesetzt. Die Maßnahme ist zunächst auf vier Wochen befristet, kann nach weiterer Prüfung jedoch verlängert werden. Die Rechtsgrundlage ist dem § 180 Abs. 3 Landesverwaltungsgesetz zu entnehmen.

Hintergrund: Verantwortlich für diese Taten ist ein kleiner Kreis von Jugendlichen, die der Kriminalpolizei bekannt sind. Einige dieser Intensivtäter sitzen aktuell in Haft oder haben bereits Haftstrafen hinter sich. Bei den polizeibekannten Jugendlichen handelt es sich um junge Menschen im Alter von 13 - 21 Jahren. Es sind unterschiedliche Nationalitäten vertreten, darunter auch deutsche Staatsangehörige. Feste Strukturen innerhalb der Jugendgruppen sind nicht erkennbar. Es kann in diesem Zusammenhang nicht von rivalisierenden Banden gesprochen werden. Die Auseinandersetzungen werden in der Regel zwischen den Gruppen gesucht. Dabei entwickeln sich nichtige Anlässe, angereichert durch Provokationen, zu Körperverletzungsdelikten. Die Rädelsführer scharen bewusst Mitläufer um sich, die in erster Linie erlebnisorientiert sind und nicht von vornherein auf strafbare Handlungen aus sind. Diese könnten von den bekannten Straftätern jedoch beeinflusst werden.

Nach einer angeblichen Verabredung zu einer Auseinandersetzung zwischen Jugendgruppen am Montagnachtmittag (19.03.2018) wurden fünf deutsche Jugendliche in Gewahrsam genommen. Es wurden an unterschiedlichen Orten 30 - 50 junge Menschen angetroffen. Die Rädelsführer traten durch aggressives Verhalten offen hervor. Die Stimmung bei den Mitläufern und Schaulustigen war latent aggressiv. Diese Personen kamen den Aufforderungen der Polizei nach. In den Folgetagen gingen wiederum Meldungen über geplante Auseinandersetzungen bei der Polizei ein. An verschiedenen Orten in der Innenstadt wurden durch die Polizei Personengruppen festgestellt, die offensichtlich darauf warteten, dass es zu Streit und Straftaten kommen wird. Es wurden in den vergangenen Tagen bereits zahlreiche Personalien festgestellt und Platzverweise erteilt. Am Mittwochabend wurde zudem ein 17-Jähriger in Gewahrsam genommen, der den Anordnungen der Polizei nicht nachkam.

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