Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Linke-Chef Klaus Ernst wegen des Verdachts auf Untreue und Betrug. Staatsanwaltschaft: „Das Verfahren ist bereits seit zwei Wochen anhängig“. Es liegen „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vor“ – mithin hat sich ein Anfangsverdacht gegen Ernst bestätigt.
Berlin – Die Berliner Staatsanwaltschaft hat gegen Linkspartei-Chef Klaus Ernst ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Als Bundestagsabgeordneter wird er nach Informationen der in Berlin erscheinenden Tageszeitung DIE WELT (Donnerstagausgabe) der Untreue und des Betrugs verdächtigt. Geprüft wird demnach, ob Ernst Flüge zu Gewerkschaftstreffen und Aufsichtsratssitzungen von Unternehmen unrechtmäßig über den Bundestag abgerechnet hat. Denn laut Abgeordnetengesetz werden durch den Steuerzahler nur diejenigen Flugtickets erstattet, die in Zusammenhang mit der Tätigkeit als Abgeordneter stehen.
„Das Verfahren ist bereits seit zwei Wochen anhängig“, sagte Staatsanwaltssprecher Martin Steltner der Zeitung. Nach seinen Angaben liegen „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vor“ – mithin hat sich ein Anfangsverdacht gegen Ernst bestätigt. Wie die WELT berichtet, wurde Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) am 7. Juli schriftlich unterrichtet. Auch der Immunitätsausschuss des Bundestages und der Beschuldigte selbst wissen inzwischen von den Ermittlungen. Ernst sagte auf Anfrage: „Ich sehe diesem Verfahren gelassen entgegen. Jetzt kann der Vorgang beurteilt werden. Ich bin überzeugt, dass ich mich richtig verhalten habe.“
Die Ermittlungen ins Rollen gebracht hat die Strafanzeige einer Privatperson, die sich auf Angaben eines Berichts im „Spiegel“ stützt. Das Magazin hatte im Mai unter Berufung auf „Insider“ gemeldet, dass Ernst „in zahlreichen Fällen seine Flüge als Gewerkschaftsmann oder Aufsichtsrat dem Steuerzahler in Rechnung gestellt haben“ soll. Neben seiner Funktion als Abgeordneter seit 2005 übte der Bayer bis Ende Juni dieses Jahres gleichzeitig das Amt des Ersten Bevollmächtigten der IG Metall in Schweinfurt aus. Aufgrund dieser Funktion saß er in den Aufsichtsräten der Autozulieferer SKF GmbH und ZF Sachs AG.
Konkret prüft die Staatsanwaltschaft derzeit, ob drei Flüge – einer aus dem Jahr 2007 und zwei aus dem Jahr 2009 – korrekt abgerechnet wurden. Sollte die Anklagebehörde bei der Bundestagsverwaltung alle Abrechnungen von Ernst anfordern, könnten die Recherchen erheblich ausgeweitet werden. Ein Abschluss der Ermittlungen sei „derzeit nicht absehbar“, teilte die Berliner Staatsanwaltschaft der Zeitung mit.