Loveparade: Experten sehen Schuld des Duisburgers Oberbürgermeisters geklärt. Harte Kritik an Genehmigung. Erklärung des Duisburger OB haltlos. „Jeder Obsthändler, der in der Münchner Fußgängerzone einen Stand eröffnen will, muss mehr nachweisen“.
Die Schuldfrage für die Katastrophe auf der Duisburger Loveparade ist für einige Politiker und Experten geklärt. Nach Prüfung des Auflagenbescheids erklärte Hans-Peter Uhl (CSU), innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, der Fall liege „jetzt glasklar vor“. Die Loveparade „hätte nie und nimmer genehmigt werden dürfen“, sagte er der Financial Times Deutschland (Freitagsausgabe). Uhl kritisierte den Auflagenbescheid hart: „Jeder Obsthändler, der in der Münchner Fußgängerzone einen Stand eröffnen will, muss mehr nachweisen“, sagte er. Die beiden Seiten lieferten keine Informationen. Die Gefahren seien „überhaupt nicht benannt und geklärt“.
Dass Sauerland Verantwortung zurückwies, weil er keine einzige Genehmigung unterschrieben habe, ließ Uhl nicht gelten. „Auflagenbescheide unterschreibt der OB nie selbst, aber sie werden in seinem Auftrag unterschrieben, und er hat als Chef der Stadtverwaltung die Verantwortung.“
Darüber hinaus gab der CSU-Politiker Uhl auch der Polizeiführung eine Teilschuld, es gebe keinen Raum, in dem die Polizei keine Verantwortung trage. „Die Polizeiführung hat die gesetzliche Pflicht, die Sicherheit zu gewährleisten. Wenn sie den Bescheid erst über den Umweg der Feuerwehr bekommen hat und vor Ort feststellt, dass Gefahr in Verzug ist, hätte sie die Veranstaltung abbrechen müssen“, sagte Uhl. „Der Hauptfehler“ liege aber bei OB Sauerland. Er müsse „das Begehren eines Kaufmanns bewerten, mit einer Veranstaltung mit möglichst wenig Auflagen viel Geld zu verdienen.“
Auch Joseph Mayer, Anwalt für Verwaltungsrecht und einst Bürgermeister in Fulda, belastet Sauerland. „Jeder Sachbearbeiter unterschreibt in seinem Auftrag, auf dem Briefkopf steht: Der Oberbürgermeister“, sagte Mayer der FTD. Sauerland könne sich auch nicht darauf berufen, von Verwaltungsakten wie etwa Genehmigungen keine Kenntnis zu haben. Er müsse sich jeden Verwaltungsakt seiner Stadtverwaltung zurechnen lassen. Dass Sauerland einen Rücktritt ab lehnt, weil er während laufender Ermittlungen „kein Schuldeingeständnis“ abgeben will, nennt Jurist Mayer „Unsinn“. Ein Rücktritt sei „nichts anderes als eine politische Geste“.