Hunderttausende warten seit Monaten auf Steuerrückzahlung. Softwarechaos. Wann die Finanzministerien die Probleme in den Griff bekommen, ist offen.
Hunderttausende Privatanleger warten nach FTD-Informationen (Montagsausgabe) auf die Erstattung von zu viel gezahlten Kapitalsteuern aus 2009. Grund sind Softwareprobleme des Fiskus, wie mehrere Landesfinanzministerien auf Anfrage bestätigten. Die Panne trifft Anleger, die in ihrer Steuererklärung die sogenannte Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen) ausgefüllt haben. In vielen Fällen sind die Amtscomputer unfähig, diese Erklärungen zu bearbeiten.
Die Probleme gehen auf die Anfang vergangenen Jahres eingeführte Abgeltungsteuer zurück. Eigentlich sollte der Systemwechsel helfen, die Versteuerung von Aktiengewinnen und Zinseinkünften zu vereinfachen. Stattdessen verzögert sich bei vielen Kleinanlegern die Steuerrückzahlung nun schon seit Monaten. Im Frühjahr waren zunächst Großbanken wie die Deutsche Bank oder die Commerzbank mit der Umstellung ihrer IT-Systeme überfordert gewesen. Kunden erhielten ihre Steuerbescheinigung verspätet – und konnten ihrerseits ihre Steuererklärung nicht rechtzeitig beim Fiskus abgeben.
Nun sind die Finanzämter selbst mit der Systemänderung überfordert. Zwar heißt es beim Fiskus, es gehe nur um „Einzelfälle“, bei denen der Steuerbescheid nicht berechnet werden kann. Der Deutsche Steuerberaterverband hingegen geht von Hunderttausenden Betroffenen aus. „Wir hören von unseren Mitgliedern immer häufiger, dass sich in den Ämtern nichts tut, sobald die Anlage KAP ausgefüllt wurde“, sagte ein Sprecher. Der Verband schätzt, dass das mindestens bei einer Million Steuerzahlern der Fall war.
Konkret geht es zum Beispiel um negative Kapitaleinkünfte – also um Wertpapierverluste, die Anleger beim Fiskus geltend machen können, um sie mit Gewinnen aus Folgejahren zu verrechnen. Ähnlich gelagert sind sogenannte Verlustverrechnungen auf Spekulationsgeschäfte. Von diesen profitieren Privatinvestoren, die über Depots bei mehreren Banken verfügen. Die Abgeltungsteuer, die Bank A für Gewinne abgeführt hat, erhält der Anleger zum Teil zurück, wenn er bei der Bank B Verluste gemacht hat. Darauf muss er allerdings in seiner Steuererklärung hinweisen.
Wann die Finanzministerien die Probleme in den Griff bekommen, ist offen. Aus den Ministerien heißt es, angestrebt sei eine Lösung bis Ende August oder Anfang September. Verbindlich zusagen möchte das derzeit aber niemand.