Verbesserter Anlegerschutz kommt frühestens Anfang 2011. „Ein Inkrafttreten der gesetzlichen Regelungen im ersten Quartal 2011 wird angestrebt“, erklärte die Bundesregierung.
Die Neuordnung des Anlegerschutzes verzögert sich und wird frühestens Anfang kommenden Jahres als Gesetz in Kraft treten. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion hervor, die Handelsblatt Online vorliegt. Eine Befassung des Kabinetts mit dem Thema solle zügig nach Abschluss der Beratungen zwischen den Ressorts Finanzen (Wolfgang Schäuble, CDU) und Wirtschaft (Rainer Brüderle, FDP) erfolgen. „Ein Inkrafttreten der gesetzlichen Regelungen im ersten Quartal 2011 wird angestrebt“, erklärte die Bundesregierung in ihrer Antwort.
Hintergrund der Verzögerung ist offenbar ein Streit zwischen Schäuble und Brüderle, der die Pläne des Finanzministeriums für zu branchenfeindlich hält. In der Antwort auf die SPD-Anfrage heißt es dazu: „Der Diskussionsentwurf ist bislang noch nicht im Kabinett behandelt worden, weil die endgültigen Regelungen zu diesem Punkt im Ressortkreis noch beraten werden.“
Schäuble hatte als Konsequenz aus der globalen Wirtschaftskrise bereits im März einen umfassenden Gesetzesentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes noch bis zur Sommerpause angekündigt. Der Finanzminister will unter anderem die Anforderungen beim Vertrieb von Produkten des grauen Kapitalmarkts verschärfen - also des Teils der Finanzmärkte, der keiner behördlichen Regulierung oder Kontrolle unterliegt.
In ihrer Antwort auf die SPD-Anfrage konkretisiert die Bundesregierung die Pläne. „Die Vermittler von Graumarktprodukten sollten Mindestanforderungen in Bezug auf ihre Qualifikation erfüllen und registriert werden müssen“, heißt es in dem Schreiben. Zudem sollten sie „bei ihrer Anlageberatungs- und Vertriebstätigkeit bestimmte Wohlverhaltensregeln beachten müssen“.