Gesundheitsminister schwächt Vorgabe für Mediziner-Honorare ab. Statt strikter Sparvorgaben für die Honorare in den Hausarztverträgen mit den Krankenkassen beschränkt sich Rösler auf die Vorgabe, dass die Honorarzuwächse künftig nicht so stark ausfallen dürfen.
Im Streit über die Neuregelung der Honorare für Hausärzte will Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) den Medizinern weit entgegen kommen. Dies geht aus einem ersten Entwurf des Ministeriums für die geplante Finanzreform der gesetzlichen Krankenkassen hervor. Statt strikter Sparvorgaben für die Honorare in den Hausarztverträgen mit den Krankenkassen beschränkt sich Rösler auf die Vorgabe, dass die Honorarzuwächse künftig nicht so stark ausfallen dürfen, dass die Kassen deshalb Zusatzbeiträge von den Mitgliedern verlangen müssen. In Röslers Diskussionsentwurf, der der Financial Times Deutschland vorliegt, wird lediglich „die Beachtung des Grundsatzes der Beitragssatzstabilität vorgeschrieben“.
Die Regelung ist ein wichtiges Zugeständnis. Noch vor vier Wochen hatte Rösler angekündigt, die Honorare der bisher privilegieren Hausärzte sollten künftig genauso steigen wie die Einkommen der übrigen niedergelassenen Ärzte. Die Koalition sei sich einig, „dass sich die Vergütung für die hausärztliche Versorgung in Zukunft am Niveau der normalen ärztlichen Versorgung orientieren soll“, hatte der FDP-Politiker erklärt. Nun wird lediglich in der Begründung des Gesetzentwurfs empfohlen, sich bei künftigen Hausarztverträgen an den Zuwächsen für die übrigen niedergelassenen Ärzte zu orientieren. Strikte Sparziele nennt der Entwurf nicht mehr. Ursprünglich hatte Rösler allein bei den Hausärzten die absehbaren Ausgabenzuwächse im kommenden Jahr um gut 500 Mio. Euro dämpfen wollen. Langfristig erhoffte er sich Einsparungen von über 1 Mrd. Euro.
Die Hausärzte hatten deshalb landesweite Proteste angekündigt, um die geplanten Einbußen wieder zu Fall zu bringen. Vor allem die CSU hatte sich auf ihre Seite geschlagen. Bisher können Hausärzte direkt mit den Krankenkassen spezielle Leistungs- und Honorarverträge abschließen. Darin verpflichten sich die Ärzte zu speziellen zusätzlichen Leistungen, können im Gegenzug aber auch mit besseren Honoraren rechnen. Vor allem in Bayern und Baden-Württemberg gibt es bereits zahlreiche Hausarztverträge, im Rest der Republik liegen dagegen hunderte Verträge vor Schiedsgerichten.
Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, die Arbeitgeber in Zukunft dauerhaft vor steigenden Gesundheitskosten zu bewahren. So soll der Beitragssatz der Arbeitgeber zum 1. Januar 2011 zwar von sieben auf 7,3 Prozent ansteige. Danach schließt Rösler allerdings jeglichen Beitragssatzanstieg für die Unternehmen aus. „Der Beitragssatz wird gesetzlich festgeschrieben“, heißt es in dem Diskussionsentwurf. Ausgabenzuwächse im Gesundheitssystem werden dann allein den Versicherten aufgebürdet – „durch weiterentwickelte einkommensunabhängige Zusatzbeiträge der Mitglieder“. Auch um dieses Vorhaben hatte es in den vergangenen Wochen hitzige Diskussionen gegeben.