Zentralbanker Nowotny gegen dauerhaften EU-Rettungsschirm. Man könnte aber daraüber diskutieren, den Schirm drei Jahre zu verlängern. - Österreichs Notenbankchef warnt vor Verwässerung der Basel III-Regeln.
Hintergrund: Die EUliten haben am 8. Mai 2010 zwar die "European Financial Stability Facility" (EFSF) ins Leben gerufen und mit mehreren Hundert Milliarden EUR Kreditschöpfungsfähigkeit "kapitalisiert". Und wegen der Staatsbürgschaft (u.a. Deutschlands) wird dieser Mülleimer sogar ein double- oder triple-"A" Rating bekommen. Das macht diesen institutionalisierten Umgehungstatbestand der weiterhin gültigen EUropäischen No-Bailout Vorschriften aber keineswegs legaler!
Der österreichische Zentralbankchef Ewald Nowotny hat sich gegen die Pläne der EU-Kommission ausgesprochen, einen dauerhaften europäischen Rettungsfonds zu installieren. „Das wäre keine gute Idee“, sagte Nowotny im Interview mit der WirtschaftsWoche. Man könne zwar generell darüber diskutieren, den Rettungsschirm über die derzeit festgelegten drei Jahre zu verlängern: „Wenn man nach einer Weile sieht, dass die Staaten in puncto Reformen viel erreicht haben, wäre eine gewisse Flexibilität denkbar.“ Bedarf sehe er hier jedoch derzeit – auch bei Griechenland – nicht.
Mit Blick auf die anstehende Reform des EU-Stabilitätspakts forderte Nowotny, die Regeln breiter zu fassen: „Die derzeitigen Defizitkriterien alleine greifen zu kurz. Wir brauchen eine umfassende Bewertung, die auch die Realwirtschaft, die Wirtschaftsstruktur der Länder und die Nachhaltigkeit der Entwicklung im Auge behält. Entscheidend wird etwa sein, ob wir es schaffen, unsere Renten- und Gesundheitssysteme langfristig zu stabilisieren. Die Stabilität eines Euro-Staates sollte auch daran gemessen werden.“
Automatische Sanktionen, wie sie die EU-Kommission und die fordern, könnten „in einzelnen Fällen zur Abschreckung“ sinnvoll sein, etwa beim Zugang zu EU-Strukturfonds oder der Europäischen Investitionsbank. Zugleich sprach Nowotny sich gegen die Forderung Deutschlands aus, eine Insolvenzordnung für Euro-Staaten in den Stabilitätspakt aufzunehmen: „Theoretisch mag das ein interessantes Konzept sein. Praktisch habe ich Probleme, es mir vorzustellen. Auf EU-Ebene wäre es nicht einfach, dies zu formalisieren und in die bestehenden rechtlichen Regelungen einzupassen.“
Bei den neuen Eigenkapitalvorschriften warnte Nowotny davor, dass die Parlamente diese noch einmal verwässern könnten: „Wir müssen aufpassen, dass sie (die Basel III-Regeln, die Red.) bei der Übertragung in europäisches und nationales Recht nicht noch einmal deutlich abgeschwächt werden. Ich hoffe sehr, dass das Europäische Parlament sich hier nicht von Lobbyisten beeinflussen lässt.“ Zugleich fordert er Nachbesserungen: „Für sehr riskante Geschäfte wie den Eigenhandel von Banken oder die Finanzierung von Sondergesellschaften sollte die Risikogewichtung noch einmal erhöht werden.“