Neuer Berliner Plan zu Mindestlohn und Equal Pay. Berlin will die Zeitarbeitsbranche ab Mai 2011 vor Niedriglohn-Konkurrenz aus Osteuropa schützen - Ergebnis einer Besprechung der Regierungsfraktionen vom Donnerstag - Statt Mindestlohn im Arbeitnehmer-Entsendegesetz will Koalition das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ändern.
Die von den Zeitarbeitsverbänden erhoffte Aufnahme eines Mindestlohnes für die Branche im Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist nach Informationen von wiwo.de, dem Internetportal der WirtschaftsWoche, so gut wie vom Tisch. Stattdessen soll eine zusätzliche Ergänzung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) der Zeitarbeitsbranche Schutz vor Niedriglohn-Konkurrenten aus Polen und Tschechien bieten, die ab Mai 2011 auf dem deutschen Markt ihre Dienste anbieten dürfen, ohne an deutsche Tarifverträge gebunden zu sein. Dies ist nach einem Bericht auf wiwo.de das Ergebnis einer Beratung der Regierungsfraktionen am gestrigen Donnerstag.
Die Koalitionsrunde beschloss, eine dreiköpfige Arbeitsgruppe – bestehend aus den Fraktionsexperten Heinrich Kolb (FDP), Karl Schiewerling (CDU) und Max Straubinger (CSU) – prüfen zu lassen, wie eine zusätzliche Änderung des AÜG ausländische Zeitarbeitsunternehmen zur Entlohnung auf deutschem Lohnniveau zwingen könnte. In Frage kommen zwei Varianten: zum einen eine von der FDP favorisierte und von der Branche vehement abgelehnte Equal-Pay-Regel, nach der alle Zeitarbeiter so bezahlt werden müssten wie vergleichbare Arbeitskräfte im entleihenden Betrieb.
Zum anderen wird eine im AÜG definierte und für alle hierzulande tätigen Unternehmen verbindliche Lohnuntergrenze erwogen, die faktisch einem Mindestlohn gleich käme. Bis November soll die Arbeitsgruppe den Koalitionsfraktionen ihre Vorschläge vorlegen. Die AÜG-Gesetzesnovelle, mit der Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen eigentlich Zeitarbeits-Missbrauch wie im Fall Schlecker unterbinden will, liegt solange auf Eis und wird erst entsprechend später ins Kabinett eingebracht.