Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger: Lasten des Klimaschutzes unter Hauseigentümern und Mietern gerecht verteilen. „Verbesserter Klimaschutz und sinkende Energiekosten nützen auch den Mietern – sie müssen sich neben den Vorteilen auch an den Lasten gerecht beteiligen“.
Nach heftiger Kritik von Verbänden hat das Bundesjustizministerium seinen Gesetzentwurf zur Veränderung des Mietrechts in Deutschland verteidigt. „Das geltende Mietrecht fördert die energetische Modernisierung des Gebäudebestandes nicht ausreichend“, sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) der in Berlin erscheinenden Tageszeitung DIE WELT. „Verbesserter Klimaschutz und sinkende Energiekosten nützen auch den Mietern – sie müssen sich neben den Vorteilen auch an den Lasten gerecht beteiligen“. Die Umlage von jährlich elf Prozent der Modernisierungskosten bleibe aber unverändert.
„Nur in den seltenen Fällen einer echten Rechtspflicht zur energetischen Modernisierung soll der Mieter während der Bauphase zur vollen Mietzahlung verpflichtet bleiben“, sagte die Ministerin. „Wenn Klimaschutzgesetze Eigentümer zum Einbau neuer Heizungen verpflichten, darf das Mietrecht sie nicht zugleich dem Streit über Duldung oder Minderung aussetzen.“
Unnötige formale Hürden müssten abgeschafft werden, sagte die Justizministerin der Zeitung. Sinnvoll sei auch, Vermieter von aufwendigen Messungen zu entlasten, wenn sich mit Pauschalwerten das Einsparpotenzial einer Energiesparmaßnahme ermitteln lässt, etwa beim Austausch von Fenstern. Mietbetrüger würden zudem den hohen Schutzstandard des sozialen Mietrechts gezielt ausnutzen, sagte Frau Leutheusser-Schnarrenberger. „Die in der Praxis entwickelte Berliner Räumung ermöglicht eine schnelle und kostensparende Vollstreckung von Räumungsurteilen. Sie soll jetzt auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden.“
„Der bewährte Mieterschutz bei der Umwandlung von Mietshäusern in Eigentumswohnungen darf nicht umgangen werden“, betonte die Ministerin. „Obwohl bei der Umwandlung in Wohneigentum eine Eigenbedarfskündigung für drei Jahre ausgeschlossen ist, können Erwerber über das sogenannte Münchener Modell die Mieter faktisch aus der Wohnung drängen.“ Dem werde mit dem neuen Gesetzentwurf der Boden entzogen.