FDP prüft jetzt auch höhere Alkoholsteuer. „Für ein Genussmittel mit einem Alkoholgehalt von 20 Prozent sollte eine Alkoholsteuer von 20 Prozent des Nettoverkaufspreises anfallen“.
Nach der Erhöhung der Tabaksteuer nimmt die FDP nun auch die Alkoholsteuer ins Visier, um die Wirtschaft zu entlasten. „Für ein Genussmittel mit einem Alkoholgehalt von 20 Prozent sollte eine Alkoholsteuer von 20 Prozent des Nettoverkaufspreises anfallen“, heißt es in einem Schreiben des wirtschaftspolitischen Sprechers der Bundestagsfraktion, Paul Friedhoff, das dem Handelsblatt (Dienstag-Ausgabe) vorliegt.
Auf Bier mit 4,5 Prozent Alkoholgehalt würden damit 4,5 Prozent Steuern vom Nettopreis anfallen, bei einer Flasche 45-prozentigen Wodkas wären es dementsprechend 45 Prozent. Der Wirtschaftspolitiker will, ähnlich wie bei der von der Koalition beschlossenen Tabaksteuer, mit den Mehreinnahmen die Wirtschaft entlasten, diesmal zu Gunsten der Luftverkehrsindustrie. Friedhoff befürchtet „schwerwiegende Verwerfungen in der deutschen Wirtschaft“, sollte die Flugticketabgabe kommen.
Die neue Luftverkehrsabgabe beträgt je nach Flugentfernung 8, 25 oder 45 Euro pro Passagier. Sie gilt ab sofort bei Buchungen für Flüge von deutschen Flughäfen ab dem 1. Januar 2011. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) erhofft sich durch die so genannte Ticket-Tax Mehreinnahmen von bis zu einer Milliarde Euro pro Jahr.