EU-Vertrag soll geändert werden um Rettung von Pleitestaaten zu legalisieren: "Krisenmechanismus für Pleitestaaten". - „Der Krisenmechanismus darf nicht dazu führen, dass Länder munter drauf los wirtschaften und sich hoch verschulden, weil sie um das Auffangnetz der Partner wissen.“
Der Chef der 16 Euro-Länder, Luxemburgs Ministerpräsident Jean-Claude Juncker, ist mit Blick auf die Forderung von Kanzlerin Angela Merkel nach einem permanenten Hilfsmechanismus für zahlungsunfähige Länder zu Änderungen des EU-Vertrags bereit. Juncker sagte der Tageszeitung DIE WELT (Donnerstagausgabe): „Ein permanenter Krisenmechanismus für Länder mit Zahlungsschwierigkeiten, der aber nur für die Euro-Zone gilt, ist notwendig. Falls für die Einrichtung eines permanenten Krisenmechanismus eine Änderung des EU-Vertrags nötig ist, dann sollten wir diese Änderungen schnellstmöglich vornehmen. Ich unterstütze dies. Ich könnte mit einer minimalen Vertragsänderung für den Krisenmechanismus leben, einer Änderung light sozusagen.“
Juncker schlug vor, die EU-Kommission zu beauftragen, „einen Mechanismus gegen künftige Krisen auszuarbeiten“. „Und wenn man dann in Zusammenarbeit mit den Regierungen feststellt, dass eine Vertragsänderung notwendig ist, dann sollte man das machen.“
Mit Blick auf die konkrete Ausgestaltung des Krisenmechanismus sagte der Eurogruppen-Chef: „Der Krisenmechanismus darf nicht dazu führen, dass Länder munter drauf los wirtschaften und sich hoch verschulden, weil sie um das Auffangnetz der Partner wissen.“
Kritisch zeigte sich Juncker gegenüber der deutschen Forderung, die Haftung privater Gläubiger in den neuen Hilfsmechanismus einzubeziehen: „Ich habe aber große Schwierigkeiten damit, schon im Voraus festzulegen, dass eine Beteiligung privater Gläubiger , wie Banken und ganz normalen Privatanlegern, immer und zwingend Teil der Krisenlösung sein muss.“ Dies könne zwar den „Risikowillen“ einiger Gläubiger begrenzen. „Aber es kann vor allem dazu führen, dass sich Anleger in Europa beim Kauf von Staatsanleihen nicht mehr engagieren, weil ihnen das Risiko zu hoch ist, dass sie im Fall einer Staatsinsolvenz zur Kasse gebeten werden, indem sie beispielsweise auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten müssen. Wir können die Anleger nicht ex ante in ein neues europäisches System einpferchen, das mehr Risiken für sie birgt als in anderen Teilen der Welt – dann laufen sie weg.“