Kurt Beck will Verfassungsklage gegen ZDF-Staatsvertrag in zwei Wochen beschließen. Unions-Vorschlag zur TV-Qualitätskontrolle sei „verfassungswidrig“.
Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) hat den Unionsvorschlag eines Ältestenrats zur Qualitätskontrolle im Rundfunk als "abwegig und nebenbei auch verfassungswidrig" abgelehnt. "Ich kann das nicht ernst nehmen. Das ist purer Populismus", sagte er dem Hamburger Nachrichten-Magazin DER SPIEGEL. Der Bund habe da gar keine Kompetenzen, die lägen bei den Ländern.
"Wer so etwas fordert, hat schlicht keine Ahnung. Außerdem hat kein Bundestag, kein Landtag und keine Regierung das Recht, über die Qualität des Programms zu entscheiden." Dafür gebe es die Gremien der Rundfunkanstalten. Die geplante Verfassungsklage gegen den ZDF-Staatsvertrag werde sein Kabinett in zwei Wochen beschließen. "Ich bin zuversichtlich, dass sich auch Nordrhein-Westfalen anschließen wird. Es werden sich wohl auch die anderen SPD-Länder, die nicht durch Koalitionen gehindert sind, beteiligen", so Beck gegenüber dem SPIEGEL.
Der weiter gehenden, geplanten Verfassungsklage der Grünen gibt Beck dagegen keine Chance. "Wir machen unsere Klage, wie wir sie vorhaben. Den Ton der Grünen, dass die Politik ganz raus soll aus den Gremien, machen wir uns nicht zu eigen. Auch die Bundestagsfraktion der SPD ist da mit uns auf einer Linie." Beck kritisierte überdies die Personalpolitik des SWR. Dort soll Christine Strobl, CDUMitglied und Frau des CDU-Generalsekretärs in Baden-Württemberg, zur Fernsehspielchefin aufsteigen. "Ich will mich nicht in Sachen des Verwaltungsrats einmischen. Aber ich habe Briefe aus dem SWR vorliegen, die von einer offensichtlich sehr schlechten Stimmung dort zeugen. Es gibt Hinweise, dass manche personellen Weichenstellungen im SWR nicht so gelungen sind", so Beck.