Unter dem Deckmantel "Kampf gegen Geldwäsche" plant die Regierung weitere zahlreiche Maßnahmen, um den freien Geldverkehr weiter einzuschränken.
Konkret plant das Ministerium eine „Vervollständigung der Sorgfaltspflichten und internen Sicherungsmaßnahmen“, die insbesondere im Nichtfinanzsektor, beispielsweise bei Immobilienmaklern, Spielbanken, Steuerberatern und Rechtsanwälten, Anwendung finden. Zudem soll die Zentralstelle für Verdachtsanzeigen an die Standards der Financial Action Task Force (FATF) angepasst werden, heißt es in einem internen Papier des Finanzministeriums, das dem Handelsblatt vorliegt. Zudem sollen Sanktionen wie die Bußgeldhöhe verschärft werden. Der entsprechende Gesetzentwurf soll voraussichtlich im März ins Kabinett eingebracht werden.
Hintergrund der Pläne ist der Vorwurf der EU-Kommission, Deutschland unternehme zu wenig im Kampf gegen Geldwäsche. Nach Ansicht der Brüsseler Beamten werden in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt die entsprechenden europäischen Regeln nicht vollständig angewandt. Die Kommission hat deshalb gestern ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet und eine Frist von zwei Monaten für eine Stellungnahme eingeräumt. Die FATF, das wichtigste internationale Gremium zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, hatte deshalb Anfang 2010 in einem Deutschland-Bericht signifikante Defizite festgestellt und bis spätestens Ende 2011 Änderungen verlangt.