Verfassungskläger Kerber will Portugal-Hilfe stoppen. Er befürchtet, dass das Verfahren in Karlsruhe gegenstandslos wird, wenn ein Land nach dem anderen unter den Schirm schlüpft. „Worüber soll das Bundesverfassungsgericht noch entscheiden, wenn ein Großteil des Geldes bereits ausgezahlt wurde?“
Die Hilfen für das angeschlagene Euro-Mitglied Portugal werden zu einem Fall für das Bundesverfassungsgericht. Im Wege der einstweiligen Anordnung will der Berliner Finanzwissenschaftler Markus Kerber erreichen, dass die Verfassungsrichter der Bundesregierung verbieten, in der Europäischen Union den Hilfen für Portugal zuzustimmen. Das berichtet DER SPIEGEL in seiner neuen Ausgabe.
Könne sich das Gericht dazu nicht durchringen, dann bestehe die Gefahr, „dass nach der Inanspruchnahme des ,Eurostabilisierungsmechanismus‘ durch die Republik Irland und dem Antrag der Portugiesischen Republik alsbald auch mit einem entsprechenden Antrag seitens der spanischen, belgischen oder gar italienischen Regierung zu rechnen ist“, heißt es in einem 37-seitigen Schriftsatz Kerbers.
Kerber hatte vergangenes Jahr mit etwa 50 Unterstützern Verfassungsbeschwerde gegen den Euro-Rettungsschirm eingelegt. Er befürchtet, dass das Verfahren in Karlsruhe gegenstandslos wird, wenn ein Land nach dem anderen unter den Schirm schlüpft. „Worüber soll das Bundes-verfassungsgericht noch entscheiden, wenn ein Großteil des Geldes bereits ausgezahlt wurde?“, sagt Kerber.