Der Steuerstaat schlägt immer drakonischer zu und verlangt selbst bei geringsten Vergehen astronomische Strafen: Weil er ein paar Klamotten in Dubai kaufte und diese bei der Einreise nicht angab, muss Ex-Nationaltorwart Oliver Kahn 125000 Euro Strafe zahlen. Ursprünglich sollten es sogar 350000 Euro sein.
Während am Bundestag vorbei Billionen an marode Staaten verteilt werden, wird „Ottonormalbürger“ schon bei geringsten Vergehen mit drakonischen Strafen zur Kasse gebeten. Besonders hart greifen die Behörden jetzt bei so genannter Steuerhinterziehung durch.
Wer kennt das nicht? Wer aus dem Ausland kommt und am Flughafen mit ein paar Kippen zu viel oder einigen überflüssigen Konsumgütern erwischt wird, der gilt hierzulande schnell als Schwerverbrecher und wird entsprechend bestraft. Dieses Schicksal erlitt nun auch Fussballstar Oliver Kahn, der „vergaß“, am Münchener Flughafen den Kauf von einigen Klamotten in Dubai anzugeben.
Kahn hatte im Februar des vergangenen Jahres am Münchner Flughafen bei der Rückkehr aus Dubai Waren im Wert von 6687,96 Euro eingeführt. "Diese wären zu erklären gewesen", sagte Fellner. Stattdessen habe Kahn beim Zoll jedoch den Ausgang für anmeldefreie Waren benutzt. Dort wurde der 41-Jährige zur Nachkontrolle gebeten, wo eine fällige Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 2119,04 Euro festgestellt wurde.
Diese 2119 Euro wurden Kahn jetzt zum Verhängnis. Dafür muss er nämlich jetzt 125000 Euro Strafe zahlen. Ursprünglich sollte die Strafe sogar 3500000 Euro betragen – astronomische Summen im Verhältnis zur begangenen „Straftat“.
Immer häufiger werden arglose Touristen, die im Ausland etwas zuviel eingekauft haben, in Deutschland mit drakonischen Strafen belegt. Der „Ertappte“ kann zwar dagegen klagen, doch die Gesetze sind eindeutig. Vor Gericht hat man immer schlechte Karten, weil das Delikt als „Steuerhinterziehung“ gilt, und damit ist hierzulande bekanntlich nicht zu spaßen.
Die "tz" listet die Kahn-Einkäufe penibel auf: sieben Poloshirts, zehn T-Shirts, acht Pullover, neun Hemden, fünf Hosen, zwei Sakkos, eine Lederjacke und zwei Paar Manschettenknöpfe. Darüber hinaus nannte der Zoll dem Bericht zufolge auch die Marken der Kleidungsstücke: Adidas, Burberry, Dolce&Gabbana, Emporio Armani sowie Ermenegildo Zegna.
Diese Shopping-Tour wurde für Kahn nun zum teuersten Einkauf seines Lebens, denn das Vergehen entspricht dem Tatbestand der versuchten Steuerhinterziehung. Die Strafe wurde auf 50 Tagessätzen von je 2500 Euro festgelegt. Damit, so der Münchener Strafrichter Bernhard Suttner, entspreche man den aktuellen wirtschaftlichen Verhältnissen des ehemaligen Bayern-Schlussmanns. Ursprünglich hatte das Gericht sogar eine Strafe von 350.000 Euro verhängen wollen, dagegen legte Kahn jedoch erfolgreich Widerspruch ein.