Die Bundesregierung will den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben und hebt deshalb die Vergütungen für einzelne Erzeugungsformen an. Gleichzeitig soll der aus Wind, Sonne, Wasser, Erdwärme oder Biomasse gewonnene Strom besser in den Markt integriert werden.
Zu den Gewinnern der geplanten Änderungen zählen Offshore-Windparks. Die Anfangsvergütung, die in den ersten zwölf Jahren ab Inbetriebnahme für Offshore-Windkraftanlagen gezahlt wird, soll von 13 auf 15 Cent je Kilowattstunde steigen. Diese Anfangsvergütung erhöht sich mit dem Abstand der Anlage von der Küstenlinie und ab einer Wassertiefe von mehr als 20 Metern noch einmal schrittweise. Wenn Anlagen vor 2017 in Betrieb gehen, erhalten sie in den ersten acht Jahren ab Inbetriebnahme eine erhöhte Anfangsvergütung von 19 Cent.
Das EEG müsse so weiterentwickelt werden, "dass der Übergang der erneuerbaren Energien aus einem Nischenmarkt hin zu einem erwarteten Marktanteil von 35 bist 40 Prozent innerhalb der laufenden Dekade gewährleistet wird", heißt es in dem Gesetzentwurf. Bis 2030 soll der Anteil der Erneuerbaren an der Stromerzeugung dem Entwurf zufolge auf "mindestens 50 Prozent, bis 2040 auf mindestens 65 Prozent und bis 2050 auf mindestens 80 Prozent steigern". Die Erreichung dieser Ziele setze voraus, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland konsequent und ambitioniert weiter vorangetrieben werden. Derzeit beträgt der Anteil der Erneuerbaren 17 Prozent.
Die EEG-Novelle wird damit Bestandteil des Gesetzespaketes zur Umsetzung der Energiewende, das vom Bundeskabinett bereits im Juni beschlossen werden soll. Erst Anfang Mai hatte das Bundesumweltministerium den EEG-Erfahrungsbericht vorgelegt, der die Faktenbasis für die Gesetzesnovelle liefert. Noch vor wenigen Tagen hatte es geheißen, es sei noch nicht ganz klar, ob die EEG-Novelle Bestandteil des Gesetzpakets für die Energiewende werde oder ob man sich damit begnüge, im Kabinett lediglich Eckpunkte für die EEG-Novelle zu beschließen.
Das EEG garantiert den Anlagenbetreibern feste Vergütungssätze für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde Strom. Die Vergütungssätze liegen teilweise erheblich über dem Börsenpreis für konventionell erzeugten Strom. Die Vergütungen werden auf die Stromverbraucher umgelegt. Sie beliefen sich 2010 laut EEG-Erfahrungsbericht auf zwölf Milliarden Euro.