BGH verhandelt Streit zwischen Eva Herman und Springer-Verlag. 2007 hatte die Springer-Zeitung „Hamburger Abendblatt“ geschrieben, Herman habe bei der Präsentation ihres Buches die Rolle der Mutter im Dritten Reich gelobt.
Der Rechtsstreit zwischen Eva Herman und dem Axel Springer Verlag geht vor den Bundesgerichthof (BGH). Wie das Nachrichtenmagazin FOCUS meldet, beginnt die Verhandlung in Karlsruhe am 21. Juni. 2007 hatte die Springer-Zeitung „Hamburger Abendblatt“ geschrieben, Herman habe bei der Präsentation ihres Buches die Rolle der Mutter im Dritten Reich gelobt. Der NDR kündigte der damaligen Tagesschau-Sprecherin. Das Oberlandesgericht Köln entschied 2009, das Zeitungs-Zitat sei falsch und verurteilte den Verlag zu 25.000 Euro Schmerzensgeld. Springer vertritt die Ansicht, die Berichterstattung entspreche „der journalistischen Freiheit“.