Movie2k.to down. Gerüchten zufolge wurde der Anbieter von aktuellen Filmen und Serien am Dienstag morgen vom Netz genommen. Blüht movie2k das gleiche Schicksal wie kino.to? - GVU droht mit drakonischen Strafen für User. - Ddos Attacke gegen GVU. - Kommt es zum Cyberwar?
von Dirk Weckerle
Eine Weitere Streaming Plattform ist abgeschaltet worden: Seit Dienstag morgen ist movie2k offline. Noch ist nicht geklärt, ob dies durch die Behörden geschah oder ob ein technischer Fehler vorliegt. Movie2k war neben kino.to eine der am häufisten besuchten Streamingplattformen.
Letzte Woche wurde bereits Kino.to abgeschaltet, die Server beschlagnahmt und die Betreiber inhaftiert. Immer noch unter Juristen strittig sind die Folgen für Besucher dieser Seiten.
kino.to, movie2k strafbar für User?
Die Filmindustrie kündigte zum Pfingstwochenende an auch Seitenbesucher strafrechtlich zu verfolgen.
Die GVU schreibt in ihrem Blog schon von zivil- und strafrechtlichen Verfahren mit Geldbußen, Schadensersatzforderungen und Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Ob's dazu kommt, ist aber noch unklar. Eine höchstrichterliche Klärung zur Strafbarkeit des Anschauens von illegalen Film-Streams liegt noch nicht vor.
Bis es so weit ist, könnte es Monate oder Jahre dauern. "Zu gegebener Zeit werden wir prüfen, ob sich auch Nutzer strafbar gemacht haben", sagt Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein aber.Auf den beschlagnahmten Servern gespeicherte IP-Adressen könnten den Usern dann zum Verhängnis werden. Deshalb sollte in Zukunft auch auf Alternativ-Angebote im Internet verzichtet werden. GVU-Sprecherin Christine Ehlers: "Wir haben derzeit 18 Seiten unter Beobachtung."
Rechtsanwalt Christian Solmecke aus der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE hält es für unwahrscheinlich, dass jetzt auch gegen die Nutzer vorgegangen wird: “Aus meiner Sicht haben die Nutzer von kino.to schon keine Straftat begangen, da der reine Konsum von Streamingdiensten nicht rechtswidrig ist. Das gilt jedenfalls immer dann, wenn keine Kopie des Streams auf dem eigenen Rechner hergestellt wird. Darüber hinaus ist die GVU auch dafür bekannt, normalerweise das Übel an der Wurzel zu packen. Das heißt, dass die Gesellschaft in der Regel gegen die großen Fische vorgeht, was sie mit den jetzigen Durchsuchungen auch beweisen hat.”
Letztlich müsse man sich auch fragen – so Solmecke weiter – welche Daten auf den Servern von kino.to bzw. den angeschlossenen Streamingplattformen überhaupt gespeichert worden sind. Zwar sei ein Nutzer über seine IP-Adresse jederzeit identifizierbar, jedoch würden viele Server die IP-Adressen überhaupt nicht speichern. Selbst wenn dem so wäre, stellt sich die Frage, ob die jeweiligen Internet-Zugangsprovider – also z.B. die Deutsche Telekom – ebenfalls die IP-Adresse ihrer Kunden gespeichert haben. Ist das nicht der Fall, ist eine Zuordnung der IP-Adresse nicht mehr möglich. Betroffen sein könnten also wenn überhaupt nur Nutzer, die in den letzten Tagen die Plattform kino.to genutzt haben.
Die Filmindustrie vertritt – anders als Rechtsanwalt Christian Solmecke – die Auffassung, dass schon das Zwischenspeichern eines Films im flüchtigen Speicher eines Computers (RAM) als illegale Kopie anzusehen ist. Da diese Frage von den Gerichten noch nicht geklärt worden ist, sind daher Abmahnungen zumindest denkbar. Die betroffenen Nutzer müssten dann mit so genannten Unterlassungserklärungen versprechen, künftig keine Filme mehr zu vervielfältigen und darüber hinaus Schadensersatzansprüche zahlen.
GVU auch offline
Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen ist unterdessen auch nicht mehr zu erreichen und wurde offenbar von der losen Hackervereinigung "Anonymus" unter Beschuss genommen. Offenbar entwickelt sich derzeit so etwas wie ein Cyberwar.
Anonymus ist der Meinung, dass zum Beispiel kino.to nur eine Linksammlung sei und deshalb völlig legal betrieben werden könne.
Anoymus in einer Erklärung letzte Woche:
"Wir verurteilen es zu tiefst, dass der Staat, Teile des Internets abschaltet. Somit wurde die Freiheit des Internets erneut von staatlicher Seite her angegriffen und ein weiterer Schritt in Richtung Zensur beschritten.
Nach Servergate lässt sich dieses Geschehnis als zweiten Zwischenfall innerhalb kürzester Zeit ansehen, bei dem die Polizei in einer eindeutigen Grauzone handelt.
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