Staatsrechtler Kirchhof für Erneuerung des Steuerrechts. "Eine Reform des Bestehenden reicht nicht aus, weil unser gesamtes Steuerrecht gegenwärtig so unübersichtlich, so unverständlich ist, dass der Bürger nicht weiß, warum er so viel und sein Nachbar vielleicht so wenig bezahlen muss".
Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Paul Kirchhof, will ein einfacheres Steuerrecht und hat sich für eine "fundamentale Erneuerung" ausgesprochen. "Eine Reform des Bestehenden reicht nicht aus, weil unser gesamtes Steuerrecht gegenwärtig so unübersichtlich, so unverständlich ist, dass der Bürger nicht weiß, warum er so viel und sein Nachbar vielleicht so wenig bezahlen muss", sagte Kirchhof im Deutschlandfunk.
Es gäbe ständige Änderung der Gesetzgebung, so dass die Autorität des Gesetzes geschwächt werde. Deswegen sei eine Reparatur im Detail nicht genug. In seinem Entwurf zum "Bundessteuergesetzbuch" sollen die bestehenden 33.0000 Paragrafen auf 146 reduziert werden. "Erstens, wir haben nur noch vier Steuern: eine Steuer auf das Einkommen, auf den Umsatz, auf Erbschaft und Schenkung und auf den Verbrauch. Zweitens: Wir haben keine Ausnahmen, Privilegien und Lenkungstatbestände mehr", erklärte Kirchhof.
Der Vorsitzende des Finanzausschusses im Bundestag, Volker Wissing, hat sich dafür ausgesprochen, das Steuerkonzept des Experten Paul Kirchhof politisch umzusetzen. „Die FDP würde einen Gesetzentwurf der Union zur Umsetzung des Steuerkonzeptes von Herrn Kirchhof konstruktiv begleiten“, sagte der FDP-Fraktionsvize Handelsblatt Online mit Blick auf Äußerungen von Thüringens Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht. Die CDU-Politikerin hatte erklärt, es spreche „überhaupt nichts dagegen, dieses Modell aufzugreifen“.
Wissing betonte, seine Partei habe die Vorschläge von Kirchhofs stets wohlwollend begleitet. „Im Kern stimmen sie mit unseren Überlegungen überein, auch die FDP will das Steuersystem vereinfachen und gerechter gestalten.“