In dem ständigen Ansinnen, den Untertanen durch Abgaben und Bußgelder Geld aus der Tasche zu ziehen, hat der Staat das Insekt als Einnahmequelle entdeckt. Das Totschlagen einer Wespe kostet - je nach Art - bis 50.000 Euro.
Von Christian Hiß
Reagieren Sie allergisch auf Insektenstiche, besonders Wespengift? Nein? Dann sollten Sie sich zukünftig beim Frühstück mit der zusammengerollten Druckerschwärze auch genannt Zeitung oder der Fliegenklatsche zurückhalten, denn es könnte verdammt teuer werden.
Das Problem ist allbekannt, Sommer, Sonne, man will draußen sein. Doch Frühstück, Kaffeetafel, das dem Deutschen so liebe Grillen, alles Einladungen für diverse, meist gelb-schwarz gestreifte, Plagegeister, die sich von ihrem surrenden Besuch einen Gratissnack erhoffen.
Eine erschlagene Wespe kostet bis 50.000 Euro
Doch auch wenn die Wespe ein echtes Problem in Sachen Außenwirkung hat – besonders die größte Gattung, die Hornisse, um die sich viele urban legends ranken (und nein, seien Sie beruhigt, Hornissen töten keine Pferde) – steht sie als Wildtier unter Naturschutz. Sollten Sie also eine der zwei hier häufigsten Arten – deutsche Wespe oder gemeine Wespe – auf ihrem Marmeladentoast antreffen, halten Sie inne!
Das Erschlagen einer Wespe, aber auch das bloße Einfangen oder „nur“ Verletzen kostet je nach Bundesland bis zu 5.000 bzw. 50.000 Euro, je nachdem, ob im Bundesland zwischen geschützt und besonders geschützt unterschieden wird.
Berlin verlangt für die beim Frühstück ermordete Wespe etwa bis zu 5.000 Euro, Brandenburg bereits bis zu 13.000 Euro - sollten Sie versehentlich eine besonders geschützte Wespenart erwischt haben, dann ruft die Hauptstadt bis zu 50.000 Euro, das Berliner Umland bis zu 65.000 Euro auf. Sie müssen also nicht unbedingt besonders tierlieb oder ein böser Geizhals sein, um die Fliegenklatsche liegen zu lassen und Speis und Trank mit den nervenden Hautflüglern zu teilen.
Domestizierte Bienen dürfen Sie klatschen, Wildbienen nicht
Ein wenig Trost jedoch gibt es, die „besonders geschützten“ Arten – etwa die seltene Kreiselwespe – sind vermutlich derart selten, dass sie sich wohl nicht auf ihren gedeckten Tisch verirren werden.
Es ist darüber hinaus auch nicht besonders wahrscheinlich, dass der Sie nach einer ausgerutschten Hand anzeigende Dritte (Blockwart?) das plattgedrückte Opfer noch sauber einer Art zuordnen kann, vielleicht war es ja doch nur eine domestizierte Biene. Die felißigen Honigsklaven des Imkers gelten tierschutzrechtlich als „Massenware“, nur die Wildbiene steht unter Naturschutz.
Notwehr-Regel für Allergiker.
Sollten Sie jedoch Allergiker sein, dann dürfen Sie zum Selbstschutz auch tödliche Gewalt anwenden – Notwehr! Eine „Verhältnismäßigkeitsprüfung“ wie bei der Notwehr unter Menschen, findet hier nicht statt - es zählt zwar jedes Leben, auch das der Wespe, aber gegen den drohenden anaphylaktische Schock dürfen Sie sich mit der Klatsche zu Wehr setzen ohne anschließend bankrott zu gehen.
Ach, sollten Sie auf ein Nest stoßen, Obacht, es könnte dank horrender Bußgeldandrohung – bis zu 65.000 Euro – mehr wert sein als Ihr Hausstand oder eine Eigentumswohnung in der Provinz, machen Sie ein besser einen großen Bogen drum (oder lassen Sie sich nicht erwischen).
Das Fazit für diesen Sommer: Der Deutsche liebt nicht nur Tiere, er liebt auch Bußgelder. Lassen Sie sich nicht stechen (von Wespe oder Ordnungsamt).
Bußgeldkatalog Wespen
Bußgeld für das Fangen, Verletzen, Töten von Wespen sowie für die Beschädigung oder Zerstörung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten
Ohne vernünftigen Grund fangen, verletzen, oder töten | ||
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Bundesland | Bußgeld | Bußgeld (besonders geschützte Wespenart)* |
Baden-Württemberg | Bis zu 15.000 € | Bis zu 50.000 € |
Bayern | Bis zu 5.000 € | Bis zu 50.000 € |
Berlin | Bis zu 5.000 € | Bis zu 50.000 € |
Brandenburg | Bis zu 13.000 € | Bis zu 65.000 € |
Bremen | Bis zu 5.000 € | Bis zu 50.000 € |
Hamburg | Bis zu 5.000 € | Bis zu 50.000 € |
Hessen | Bis zu 5.000 € | Bis zu 50.000 € |
Mecklenburg-Vorpommern | Bis zu 20.000 € | Bis zu 20.000 € |
Niedersachsen | Bis zu 5.000 € | Bis zu 50.000 € |
Nordrhein-Westfalen | Bis zu 50.000 € | Bis zu 50.000 € |
Rheinland-Pfalz | Bis zu 5.000 € | Bis zu 5.000 € |
Saarland | Bis zu 10.000 € | Bis zu 10.000 € |
Sachsen | Bis zu 5.000 € | Bis zu 50.000 € |
Sachsen-Anhalt | Bis zu 5.000 € | Bis zu 50.000 € |
Schleswig-Holstein | Bis zu 5.000 € | Bis zu 50.000 € |
Thüringen | Bis zu 50.000 € | Bis zu 50.000 € |
https://tierschutz.bussgeldkatalog.org/wespe/