Nicht die Höhe eines Gehaltes ist entscheidend, sondern wie die Höhe zustande gekommen ist. Letztlich setzt sich der angemessene Lohn für Manager aus zwei Komponenten zusammen: 1. durch den direkten oder indirekten Beitrag zur betrieblichen Wertschöpfung und 2. durch den Marktwert. Selbst Karl Marx hat schon 1875 gefordert: „Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Bedürfnissen.“ Die politischen Forderungen suggerieren derzeit eine Kompetenz, die nach den vorliegenden Unterlagen (SPD-Papier zur Deckelung der Abzugsfähigkeit von Bezügen, CDU-10 Punkte Papier) nicht vorhanden ist.
Die Angemessenheit von Managerbezügen ist keine politische Frage
Die angemessene Bezahlung eines Managers hängt für den EVW zunächst von der Wertschöpfung ab, die nicht immer leicht zu ermitteln ist. Gleichzeitig kann der Beitrag zur Wertsteigerung des Unternehmens eine Rolle spielen. In der öffentlichen Diskussion wird dieser Unterschied nicht gemacht, ist jedoch für die moralische und ethische Bewertung erheblich.
Nach den Regeln für die Vergütung vieler Spitzenmanager sind ein Großteil der Bezüge an die Eigenkapitalrendite und den Aktienkurs geknüpft. Nun sollte man zur ethischen Bewertung der Managergehälter wissen, dass das Kapital eines Unternehmens nicht wertschöpfend, sondern wertsteigernd ist. Der Aktienkurs und der Bilanzgewinn sind wertsteigernd. Wertschöpfend sind die Arbeit, das Wissen der Mitarbeiter, die Mobilität und auch die Unternehmenskultur.
Die strategische wichtigste Aufgabe eines Managers ist es, die nachhaltige Existenz des Unternehmens zu sichern. In aller Regel geschieht dies durch Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit. Hierzu gibt es verschiedene Ansätze, z. B. Kostensenkung, Eintritt in neue Märkte (Internationalisierung) oder durch neue Produkte oder Produktionsverfahren (Innovation). Die Auswirkungen der meisten Maßnahmen in diesem Umfeld sind zum Zeitpunkt Ihrer Entscheidung betriebswirtschaftlich nicht messbar, trotzdem sind sie vergütungsrelevant. Der Anspruch, den Unternehmenswert zu steigern, (und die Vergütung hieran zu koppeln) kommt diesem Anspruch sicher am nächsten. Der Unternehmenswert ist aber letztlich nur bei einem Verkauf zweifelsfrei zu bestimmen. Und dieses Ereignis ist in aller Regel nicht Zielsetzung des Gesellschafters.
Aktienoptionen sind kritisch zu sehen
Die Shareholder Value-Orientierung, also die Vergütung auch mit Aktienoptionen ist dann und nur dann als Entlohnungsbasis kontraproduktiv, wenn der Eigentümer ein Interesse an hohen Ausschüttungen, und nicht an einer Mehrung des Ererbten zum Beispiel, besitzt.
Unbedenklich und auch objektiv wäre eine Orientierung der Managergehälter am Aktienkurs, also der Wertsteigerung, wenn der Börsenkurs einem objektiven Unternehmenswert auf Basis der Wertschöpfung entsprechen würde. Leider beginnt das Problem schon bei der Erwartung von Wertschöpfung. Die Börse ist eben zu großem Teil Psychologie und nicht Abbild betriebswirtschaftlicher Realität. Hinzu kommt, dass Marktumfeld, Konjunktur und Unternehmens-(d.h. Risiko-)Struktur die Bewertung deutlich beeinflussen - und eben nicht die jeweilige Management-Leistung. An dieser Stelle wird die gegenwärtige Praxis, die variablen Gehaltsbestandteile von Managern an Börsenkursen (ggf. in Form von Optionen) zu bemessen, durchaus recht fragwürdig. Gegenstand wird dann nicht die tatsächliche Verbesserung der Wettbewerbsstärke, sondern das Spiel auf der Klaviatur der Börse.
Die Politik kritisiert Zustände, zu denen sie in der Regierungsverantwortung selbst beigetragen hat.
Etwas befremdlich in diesem Zusammenhang ist, dass die Unternehmen besonders hohe Vorstandgehälter zahlen, an denen unser Staat beteiligt ist. Am besten schneidet laut einer Studie der Humboldt Universität Berlin die Deutsche Post ab. In den letzten 11 Jahren sind die Bezüge der Vorstände der Deutschen Post vom elffachen auf das 87-fache gestiegen im Verhältnis zum Durchschnittsverdienst eines einfachen Postmitarbeiters. Die Telekom, ebenfalls ein Unternehmen mit Staatsbeteiligung, liegt deutlich über dem Durchschnitt der sonstigen Dax-Unternehmen. Politiker kritisieren also eine Entwicklung, zu der sie in der Regierungsverantwortung selbst beigetragen haben.
Aufsichtsräte sind gefordert
Letztlich ist nicht die Politik gefordert, sondern die Aufsichtsräte sind gefordert. Sie entscheiden über die Höhe der Bezüge Ihrer Vorstände. Die Einsicht, dass bestimmte Vorstandsbezüge durchaus auch von Gier begleitet sind, wird ein neues Gesetz nicht bringen. Es wird eher die emotionale und soziale Kluft zwischen Gutverdienern und Menschen, die weniger gut verdienen, verbreitern. Es macht für den EVW Sinn, mehr Klarheit für die Ursache der Entlohnung zu schaffen.