Deutsche Behörden versuchen offenbar, ihre mit dem Verbraucherinformationsgesetz seit Mai bestehende Auskunftspflicht mit teilweise exorbitanten Gebührenforderungen zu umgehen.
Dem Nachrichtenmagazin FOCUS liegt ein Schriftwechsel zwischen der Organisation „Foodwatch“ und dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) vor, in dem das Amt ankündigt, für eine Nicht-Auskunft 300 bis 500 Euro in Rechnung stellen zu wollen.
Wie FOCUS berichtet, hatte Foodwatch unter Berufung auf das Verbraucherinformationsgesetz Fragen gestellt zu dem Anfang Juli aufgetauchten Verdacht, dass Firmen abgelaufenen Käse zwischen Bayern und Italien verschoben haben.
In seiner Antwort erklärte sich das LGL daraufhin in einem Punkt für nicht zuständig und verweigert zu drei weiteren Fragen die Auskunft. Der „förmliche Ablehnungsbescheid“, der nun erfolge, werde „eine Gebühr zwischen 300 bis 500 Euro“ kosten, formulierte die in Erlangen ansässige Landesbehörde.
In freundlichem Ton offerierte das Behördenschreiben allerdings einen Kompromiss: Wenn Foodwatch noch schnell den Auskunftsantrag zurückziehe, lasse sich der Betrag um 25 bis 90 Prozent verringern.
Eine nicht vollständige Umfrage von FOCUS bei den Ländern ergab, dass bislang so gut wie keine Privatperson nach dem Verbraucherinformationsgesetz um Auskunft ersucht hat.