Ungeachtet massiver Kritik führender Wirtschaftsverbände treibt die Bundesregierung ihre Pläne für ein neues Abwehrinstrument gegen unerwünschte Auslandsinvestoren voran. Das neue Außenwirtschaftsgesetz (AWG) solle bereits am 20. August vom Bundeskabinett verabschiedet werden, erfuhr die „Financial Times Deutschland aus Regierungskreisen. Es solle noch in diesem Jahr in Kraft treten.
In der Regierung, aber auch unter Topmanagern gab es daher Befürchtungen, deutsche Schlüsselindustrien könnten in die Hände von Auslandsinvestoren gelangen, die nicht nur wirtschaftliche, sondern auch politische Interessen verfolgen. Mit dem AWG schafft sich die Regierung daher nun ein Vetorecht. Auslandsinvestoren ohne Sitz in der EU, die direkt oder indirekt mehr als 25 Prozent der Stimmrechte an einem deutschen Unternehmen erwerben, müssen künftig damit rechnen, dass die Regierung eingreift.
In einer nicht-öffentlichen Anhörung am vergangenen Donnerstag hatten Experten der führenden Wirtschaftsverbände, darunter der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), vor allem europarechtliche Bedenken gegen das AWG vorgebracht. Der EG-Vertrag garantiere Kapitalverkehrsfreiheit auch für nicht in der EU ansässige Investoren. Beschränkungen seien zwar zulässig, wenn die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet werde, allerdings seien dafür hinreichend genaue Kriterien im Gesetz zu verankern. Davon habe das Wirtschaftsministerium im Gesetzentwurf aber abgesehen.
Die Regierung teilt diese Bedenken jedoch nicht. Die juristischen Ressorts hätten den Entwurf hinreichend abgeklopft, hieß es in den Regierungskreisen. Europarechtlich sei gegen das AWG nichts einzuwenden.