Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes
(Destatis) haben im Jahr 2007 die Ausgaben für Sozialhilfeleistungen
nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII "Sozialhilfe") in
Deutschland brutto 21,1 Milliarden Euro betragen. Nach Abzug der
Einnahmen in Höhe von 2,3 Milliarden Euro, die den Sozialhilfeträgern
zum größten Teil aus Erstattungen anderer Sozialleistungsträger
zuflossen, betrugen die Sozialhilfeausgaben netto 18,8 Milliarden Euro;
dies waren 3,9% mehr als im Vorjahr.
Je Einwohner wurden in Deutschland damit 2007 für die Sozialhilfe
rechnerisch 228 Euro (Vorjahr: 220 Euro) ausgegeben. In den alten
Bundesländern (ohne Berlin) waren es mit 237 Euro je Einwohner
wesentlich mehr als in den neuen Bundesländern (ohne Berlin) mit 152
Euro. Die mit Abstand höchsten Sozialhilfeausgaben je Einwohner hatten
im Jahr 2007 - wie schon im Vorjahr - die drei Stadtstaaten Bremen
(385 Euro), Hamburg (367 Euro) und Berlin (355 Euro). Innerhalb der
alten Flächenländer wurden die geringsten Ausgaben je Einwohner in
Baden-Württemberg mit 168 Euro festgestellt, die höchsten in
Schleswig-Holstein mit 277 Euro. In den neuen Ländern waren in Sachsen
(114 Euro) die Pro-Kopf-Ausgaben am niedrigsten, in
Mecklenburg-Vorpommern (194 Euro) am höchsten.
Betrachtet man die finanziell wichtigsten Hilfearten des SGB XII, so ist
für die Nettoausgaben im Berichtsjahr 2007 auf Bundesebene Folgendes
festzustellen:
Mit 10,6 Milliarden Euro entfiel - wie in den Vorjahren - der mit
Abstand größte Teil der Sozialhilfeausgaben (57%) auf die
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Im Vergleich zu 2006
stiegen die Ausgaben für diese Hilfeart um 0,9%. Die im 6. Kapitel des
SGB XII geregelte Eingliederungshilfe für behinderte Menschen hat die
Aufgabe, eine drohende Behinderung zu verhüten, eine vorhandene
Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen beziehungsweise zu mildern
und die Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft einzugliedern.
Leistungsberechtigt sind alle Personen, die nicht nur vorübergehend
körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert oder von einer
Behinderung bedroht sind, so weit die Hilfe nicht von einem vorrangig
verpflichteten Leistungsträger - wie zum Beispiel der
Krankenversicherung, der Rentenversicherung oder der Agentur für Arbeit
- erbracht wird.
Die Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung lagen im Jahr 2007 bei 3,5 Milliarden Euro; dies
entspricht 18% der Sozialhilfeausgaben insgesamt. Im Vergleich zum
Vorjahr sind die Ausgaben für diese Hilfeart damit um 12,7% gestiegen.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine seit dem
1. Januar 2003 bestehende Sozialleistung, die den grundlegenden Bedarf
für den Lebensunterhalt sicherstellt. Seit 1. Januar 2005 wird diese
Leistung nach dem 4. Kapitel des SGB XII gewährt. Sie kann bei
Bedürftigkeit von 18- bis 64-jährigen Personen, wenn diese dauerhaft
voll erwerbsgemindert sind, sowie von Personen ab 65 Jahren in Anspruch
genommen werden.
Für die Hilfe zur Pflege gaben die Sozialhilfeträger im Jahr 2007 netto
insgesamt 2,7 Milliarden Euro aus (+ 5,4% gegenüber dem Vorjahr). Die
Ausgaben für diese Hilfeart machten somit 14% der gesamten
Sozialhilfeaufwendungen aus. Die Hilfe zur Pflege wird gemäß dem 7.
Kapitel SGB XII Personen gewährt, die in Folge von Krankheit oder
Behinderung bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden
Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf fremde Hilfe angewiesen
sind. Sie wird jedoch nur geleistet, wenn der Pflegebedürftige die
Pflegeleistungen weder selbst tragen kann noch sie von anderen - zum
Beispiel der Pflegeversicherung - erhält.
Für die Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) wurden 2007 netto
740,1 Millionen Euro ausgegeben (+ 9,4% gegenüber 2006); dies entspricht
4% der gesamten Sozialhilfeausgaben. Im Jahr 2004, also vor
Inkrafttreten des "Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am
Arbeitsmarkt" (Hartz IV), wurden noch 8,8 Milliarden Euro für diese
Hilfeart ausgegeben. Seit 1. Januar 2005 erhalten bisherige
Sozialhilfeempfänger im engeren Sinne (das heißt Empfänger von laufender
Hilfe zum Lebensunterhalt), die grundsätzlich erwerbsfähig sind, sowie
deren Familienangehörige Leistungen nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II "Grundsicherung für Arbeitsuchende"). Die
Ausgaben für diesen Personenkreis werden seit 2005 nicht mehr in der
Sozialhilfestatistik nachgewiesen.